Von Abschiebung bedrohte Glonner Familie bekommt noch eine Chance – Ebersberg | ABC-Z

Die Glonner Familie Yousof, die eine Abschiebung in den Irak fürchten muss, bekommt noch eine Chance: In einem offenen Brief an die Familie und ihre Unterstützer unterstreicht der Ebersberger Landrat Robert Niedergesäß (CSU), dass die Ausländerbehörde die Integrationsleistungen der Familie „mit großem Respekt und Anerkennung würdigt“. Die Ablehnung der beantragten Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25b Aufenthaltsgesetz – der gut integrierten Geflüchteten eine Bleibemöglichkeit eröffnen kann – stelle „keinesfalls eine Bewertung oder gar Abwertung dieser Integrationsleistungen dar“, so der Landrat. Allerdings müsse sich die Ausländerbehörde an Recht und Gesetz halten – und derzeit seien noch nicht alle Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach Paragraf 25b erfüllt.
Ausführlich schildert der Landrat in seinem Brief die großen Bemühungen der Familie, zu einem Teil der Dorfgemeinschaft in Glonn zu werden, sich ehrenamtlich zu engagieren und sich anzustrengen, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen – alles Argumente, auf die auch die Unterstützer der Familie ihrerseits in einem offenen Brief an den Landrat hingewiesen hatten.
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Allerdings fehlten im Antrag laut Niedergesäß einige wichtige Nachweise. „Zum einen war die Identität der antragstellenden Person rechtlich nicht hinreichend geklärt und die Passpflicht konnte bisher leider nicht erfüllt werden. Zum anderen konnte der Lebensunterhalt zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt prognostisch nicht überwiegend als gesichert bewertet werden“, schreibt Niedergesäß. Daher sei eine positive Entscheidung rechtlich nicht möglich gewesen, die Behörde habe keinen Ermessensspielraum.
Doch es gebe Perspektiven, so der Landrat: „Sollten künftig weitere belastbare Nachweise vorgelegt werden können, die zur Klärung der Identität beitragen und/oder eine überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts belegen, ist die Ausländerbehörde ausdrücklich bereit, die Entscheidung erneut zu prüfen.“
Wie Niedergesäß unterstreicht, steht eine Abschiebung derzeit nicht an. Die erteilte Duldung sei aktuell bis zum 13. Februar gültig. Zudem sei Klage gegen die Ablehnung erhoben worden, solange das verwaltungsrechtliche Verfahren andauere, sei ein Vollzug des Bescheids ohnehin ausgeschlossen. Er persönlich, so der Landrat, sei sehr dafür, dass derart gut integrierte Menschen wie die Familie Yousof „eine echte Perspektive in unserem Land“ bekommen sollten. Die Gesetze dazu würden allerdings auf höherer Ebene beschlossen.





















