Müllflut: Streit um die Verpackungssteuer | ABC-Z

Die Silvesterfeuerwerke sind vorbei, und zurück bleiben tonnenweise Böllerreste, Flaschen und sonstiger Abfall. Dieses Jahr räumten die Müllwerker in Berlin und Hamburg noch mehr Silvesterabfall weg als im Vorjahr. Obwohl Reinigungsunternehmen teilweise Sonderschichten fuhren, zeigt sich gerade an diesem ersten Neujahrswochenende vielerorts, dass Städte und Gemeinden es kaum schaffen, Parks und Plätze, Gehwege und Straßen sauber zu halten. Viele Abfallbehälter quellen nicht nur zum Jahreswechsel über, manche werden immer wieder durch Vandalismus zerstört. Und allzu oft landet der Verpackungsmüll von Getränken, Snacks und Mahlzeiten zum Mitnehmen einfach im Gebüsch.
Veränderte Gewohnheiten, vor allem der Trend zu „Take-away“ von Speisen und Getränken, gepaart mit mangelndem Umweltbewusstsein und Verantwortungsgefühl, gelten als eine der Hauptursachen für das Abfallproblem. Das Bundesumweltministerium beziffert allein die Zahl der hierzulande genutzten Getränkebecher zum Wegwerfen auf nahezu drei Milliarden – im Jahr.
700 Millionen Euro Reinigungskosten
Für die ohnehin klammen Kommunen entstehen durch Vermüllung hohe Kosten: Städte und Gemeinden entstehen nach einer Studie des Verbandes kommunaler Unternehmen jährlich bis zu 700 Millionen Euro für die Abfallsammlung und die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Ein heftig umstrittenes Instrument, um die Vermüllung einzudämmen und Einnahmen für die Abfallbeseitigung zu generieren, sind kommunale Steuern auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen.
Bislang gibt es eine solche Verpackungssteuer in Tübingen, Konstanz und seit dem 1. Januar dieses Jahres auch in Freiburg. 155 Städte haben nach einer Umfrage der „Deutschen Umwelthilfe“ Interesse, eine Steuer auf Einwegverpackungen für Gastronomie und Handel einzuführen. Sieben Städte hätten schon konkrete Pläne, unter ihnen Bonn, Bremen und Köln.
Wirtschaftsverbände: Falsches Instrument gegen Vermüllung
Verschiedene Wirtschaftsverbände wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer und der Bundesverband der Systemgastronomie warnen unterdessen, dass die Einführung einer Verpackungssteuer das falsche Instrument sei, um Sauberkeit und Nachhaltigkeit zu fördern. Sie führten zu Wettbewerbsverzerrungen und belasteten am Ende auch die Bürger, da die Unternehmen die Kosten an die Kunden weitergeben könnten.
In Bayern sind kommunale Verpackungssteuern künftig verboten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Bayerische Landtag im Dezember. Zuvor hatten unter anderem Städte wie München und Nürnberg Interesse bekundet, berichtete die Deutsche Umwelthilfe. Mit dem Verbot soll nach Angaben von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann (CSU) sichergestellt werden, „dass in Bayerns Städten und Gemeinden kein bürokratisches Steuerwirrwarr entsteht, das die Wirtschaft und unsere Bürger am Ende weiter belastet“. Im Übrigen stehe die Steuer im Widerspruch zur Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie.
Städtetag: Politik vor Ort muss entscheiden
Der Bayerischen Städtetag hingegen hatte das Verbot schon in der Planungsphase als „unbegründeten und überzogenen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit“ kritisiert. Die Entscheidung schwäche die kommunale Selbstverwaltung.
Der Deutsche Städtetag zeigt Sympathie für die Einführung kommunaler Verpackungssteuern. Diese könnten „ein gutes Instrument gegen die Vermüllung der Städte sein“, sagte Christine Wilcken, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, der F.A.Z. Wilcken verweist auf aktuelle Ergebnisse aus Konstanz, wo seit Januar 2025 eine Verpackungssteuer gilt. Bis September 2025 habe sich die Müllmenge in Konstanz um 14 Tonnen im Vergleich zu den Vorjahren reduziert. Die Einnahmen aus der Steuer, so Wilcken, könnten helfen, die durch Einwegmüll entstehenden Kosten bei der Stadtreinigung etwas abzufedern.
Ein Mittel gegen die kommunale Finanzkrise seien sie „aber definitiv nicht“, wenn man sich das Rekorddefizit der kommunalen Haushalte von rund 30 Milliarden Euro allein im vergangenen Jahr anschaue. Ob und wie eine Verpackungssteuer in einer Stadt wirke, hänge stark von den lokalen Gegebenheiten ab. „Entscheiden muss die Politik vor Ort“, betonte die Vertreterin des Städtetages.
Drohende Belastung von Kiosken und lokalen Gastronomen
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hebt hervor: „Es muss grundsätzlich jeder Kommune selbst überlassen bleiben, ob sie sich nach sorgfältiger Prüfung für die Einführung einer Verpackungssteuer ausspricht. Neben dem administrativen Aufwand seien auch die möglichen Auswirkungen etwa auf kleine Betriebe wie Kioske oder lokale Gastronomen zu berücksichtigen, sagte ein Sprecher der F.A.Z.
Nach Angaben von Tim Breker, Mitgründer und Geschäftsführer des Kölner Start-ups Vytal – einer der großen Anbieter von Mehrwegsystemen für Speisen zum Mitnehmen – rechnet sich die Verpackungssteuer für die Kommunen aber durchaus: In Tübingen und Konstanz übersteige der erzielte Ertrag den administrativen und operativen Aufwand für die Steuer auf Einwegverpackungen um das Zehnfache. „Die Einwegverpackungssteuer folgt dem Verursacherprinzip und setzt einen marktwirksamen finanziellen Anreiz für Mehrweg“, argumentiert Breker.
Tübingen nahm zunächst mehr als 1 Million Euro ein
Eine Sprecherin der Stadt Tübingen teilte auf Anfrage mit, im Jahr 2022 habe man knapp über eine Millionen Euro eingenommen. „Wir gehen davon aus, dass wir für 2023 unterhalb der 1 Million Euro bleiben werden. Für das Jahr 2024 werden es unter anderem wegen des Lenkungseffekts voraussichtlich 800.000 bis 850.000 Euro sein“, fügte die Sprecherin hinzu.
Tübingen war Vorreiter bei der Einführung einer Verpackungssteuer. Zahlen müssen seit dem 1. Januar 2022 die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben, von Schnellimbissketten bis zu Tankstellen. Jede Einwegverpackung wird mit 50 Cent besteuert. In einem Rechtsstreit der Universitätsstadt mit McDonald’s bestätigte das Bundesverfassungsgericht im November 2024, dass Kommunen grundsätzlich das Recht haben, eine Verpackungssteuer zu erheben.





















