Böllerei zu Silvester: Warum die Vögel leiden | ABC-Z

Alle Jahre wieder. Die Diskussion um ein Verbot von Böllern und Raketen zum Jahreswechsel ist wegen der immer gleichen Argumente in den Tagen vor dem Jahreswechsel ein ermüdendes Ritual. In einer freiheitlichen Gesellschaft müssen Tradition und Eigenverantwortung ihren selbstverständlichen Platz haben und nicht jedes Jahr gegen Verbotsgelüste verteidigt werden. Wenn Städte wie Wiesbaden einer Drohnenshow zum Jahreswechsel den Vorzug vor Raketen und Böllern geben – und sich das auch finanziell leisten können –, dann ist dagegen nicht einzuwenden. Ob die Drohnen den Flop der enttäuschenden Lichtshow des vergangenen Jahres vergessen lassen, muss sich zeigen.
Eine grenzenlose Freiheit gibt es aber auch beim privaten Böllern vor der eigenen Haustür nicht. Staat und Kommunen dürfen und müssen dort Grenzen ziehen, wo es um den Schutz von Menschen und Umwelt geht. Die Ausweisung von Tabuzonen in den von Fachwerk geprägten Innenstädten ist beispielsweise gerechtfertigt. Das gilt auch für Einschränkungen im Hinblick auf die Zertifizierung der zulässigen Böller und die Zeiten, wann sie abgebrannt und abgefeuert werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund müssen die Vorschläge des Wiesbadener Vogelschutzbeauftragten zum Schutz der Fauna ernsthaft diskutiert werden. Bei aller Sorge der Tierhalter um panische Hunde und Katzen dürfen in der Diskussion die Wirkungen der Böller auf Wildvögel nicht ausgeblendet werden. Die Beobachtungen in Schierstein legen nahe, dass Schutzzonen am Inselrhein sinnvoll sein könnten. Zwar brüten zum Jahreswechsel dort keine Vögel. Aber auch die Auswirkungen auf Schwarmvögel und solche in Winterruhe sind bedenkenswert.
Zudem sind Feuerwerke schon wegen der immer pompöser gefeierten Hochzeiten zwischen Mai und September ein immer häufigeres Ereignis. Es spricht für die Untersuchung der Vogelexperten, dass keine rigorosen Verbote gefordert werden. Ein geringerer Abstand des Feuerwerks zu Überwinterungszonen muss „nicht zwingend nutzlos“ sein, heißt es im Vorgriff darauf, dass ein zwei Kilometer großer Verbotsradius vermutlich nicht durchsetzbar ist. Besser als jedes Verbot wäre indes die Einsicht, dass Rücksicht geboten ist. Auch, wenn es um das Wohl der Vögel geht.




















