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Böllerverbot am Kraillinger Ortsrand – Starnberg | ABC-Z

An mehreren Stellen am Ortsrand von Krailling darf auch an Silvester kein Feuerwerk abgebrannt werden. Darauf weist nun die Gemeindeverwaltung hin, die Regelung diene „dem Schutz der Natur, der Tiere und der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher“.

Das Böllerverbot gilt am Osthang beim Friedhof sowie auf der Sanatoriumswiese an der Pentenrieder Straße. Beides sind laut Gemeinde „Natur- und Erholungsflächen“ und deswegen „besonders sensible Bereiche, in denen Funkenflug und Lärm zu erheblichen Gefahren führen können“. Darum bittet das Rathaus um Rücksicht und darum, Feuerwerk nur an den dafür vorgesehenen Orten zu zünden. Gleichzeitig verweist die Gemeinde auch darauf, dass bei widerrechtlicher Böllerei ein Bußgeld verhängt werden kann.

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