Politik

US-Sanktionen: Britischer Nichtstaatliche Organisation-Leiter reicht Klage gegen US-Einreiseverbot ein | ABC-Z

Der in den USA lebende Brite Imran Ahmed hat gegen sein Einreiseverbot in das Land geklagt. Ahmed leitet die Nichtregierungsorganisation Center for Countering Digital Hate (CCDH) mit Sitz in London und Washington und besitzt eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Er sei stolz, die Vereinigten Staaten seine Heimat zu nennen, teilte Ahmed mit. “Ich kämpfe gegen meine unrechtmäßige Abschiebung aus meinem Heimatland.” 

Die Klage richtet sich gegen Außenminister Marco Rubio, die Unterstaatssekretärin für öffentliche Diplomatie Sarah Rogers, Justizministerin Pam Bondi und Heimatschutzministerin Kristi Noem.

Die US-Regierung hatte zuvor insgesamt fünf Europäer als “radikale Aktivisten” eingestuft und mit Einreisesperren belegt. Die US-Regierung wirft Ahmed und den anderen Betroffenen vor, Teil eines
“weltweiten Zensurindustriekomplexes” zu sein, ohne für die
Anschuldigung Belege vorgelegt zu haben. Unterstaatssekretärin Rogers begründete die Sanktion gegen Ahmed mit dem ebenfalls unbelegten Vorwurf, er sei ein “wichtiger Komplize” der Regierung des früheren Präsidenten Joe Biden bei vermeintlichen Versuchen gewesen, die Regierung gegen US-Bürger einzusetzen.

Ein Bundesrichter erließ eine einstweilige Verfügung, die Ahmeds Verhaftung oder Inhaftierung untersagte. Die nächste Anhörung ist für Montag angesetzt. Das Außenministerium reagierte zunächst nicht auf die Klage. In den Gerichtsunterlagen hieß es, Ahmed drohe “die unmittelbare Gefahr einer verfassungswidrigen Festnahme, Strafhaft und Ausweisung” aus den USA.

Leiterinnen der Berliner Organisation HateAid sanktioniert

Von den Sanktionen sind neben Ahmed die Britin Clare Melford, Gründerin des Global Disinformation Index, sowie die beiden deutschen Geschäftsführerinnen der Berliner Organisation HateAid, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon betroffen. Die Organisationen setzen sich im Internet gegen Hassrede und Desinformation ein. Daneben wurde auch dem früheren EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton die Einreise untersagt. Außenminister Johann Wadephul (CDU) bezeichnete die Sanktionierung als “nicht akzeptabel”

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sicherte den
HateAid-Geschäftsführerinnen die Unterstützung der Bundesregierung zu.
HateAid unterstütze Betroffene von rechtswidriger digitaler Hassrede und
leiste einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Persönlichkeitsrechten im
digitalen Raum, sagte Hubig. “Wer das als Zensur bezeichnet, stellt
unser rechtsstaatliches System falsch dar.” 

Vorgehen der EU-Kommission gegen US-Plattformen

Hintergrund der Einreiseverbote ist das Vorgehen der EU-Kommission gegen große US-Internetkonzernen wie Google, Meta, Apple oder X. Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet diese unter anderem dazu, illegale Inhalte auf den Plattformen zu löschen.

Zuletzt hatte die Kommission gegen die Plattform X des Techmilliardärs Elon Musk eine Strafe von 120 Millionen Euro wegen Transparenzmängeln verhängt. Es handelt sich um die erste Sanktionierung im Rahmen des DSA. Weitere Verfahren wegen des Umgangs von X mit illegalen Inhalten und Manipulationsversuchen sind noch anhängig. 

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