Berliner Landgericht stuft Parole “from the river to the sea” als Terrorkennzeichen ein | ABC-Z

Der Mann wurde außerdem der Verbreitung von Propagandamitteln terroristischer Organisationen schuldig gesprochen, weil er Fotos in sozialen Netzwerken geteilt habe, auf denen beispielsweise vermummte Personen mit Sturmgewehren und “glorifizierenden Überschriften” zu sehen gewesen seien. Die Bilder enthielten laut Anklage das Logo der Terrororganisation Al-Aksa-Märtyrerbrigade.
In Bezug auf den Slogan “from the river to the sea” wirft das Gericht dem Mann vor, bei der Demonstration als “eine Art Rädelsführer” aufgetreten zu sein. Er habe den ersten Teil der Parole skandiert, die Menge mit “palestine will be free”-Rufen geantwortet. “Es ging dem Angeklagten eindeutig um die Unterstützung der Hamas”, sagte die Richterin.
Die Terrororganisation habe sich den Spruch zueigen gemacht, so die Richterin und insbesondere seit dem Angriff am 7. Oktober 2023 werde die Parole von der Bevölkerung mit der Hamas in Verbindung gebracht. Das erklärte Ziel der Hamas sei die Vernichtung Israels sowie die Tötung und Vertreibung von Jüdinnen und Juden, bei der Parole handele es sich um eine bildliche Darstellung dieser Forderung, so die Richterin.
















