Von Wassercent bis Drohnenabwehr: Diese Gesetze sind neu in Bayern – Bayern | ABC-Z

Eine Abgabe auf Trinkwasser, eine effektivere Drohnenabwehr, eine Halbierung des Landespflegegelds: Dies und mehr hat der bayerische Landtag in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten beschlossen. Ein Überblick über wesentliche Gesetze und Debatten:
Wassercent
Der sogenannte Wassercent kommt: Private Wasserverbraucher in Bayern müssen von Mitte 2026 an mit zusätzlichen Kosten von durchschnittlich rund fünf Euro pro Person und Jahr rechnen. Denn nach dem jetzt final beschlossenen Gesetzentwurf muss jeder, der Grundwasser entnimmt oder verbraucht, künftig eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter dafür bezahlen.
Privatpersonen wird der Wassercent nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern dem Wasserversorger – der das Entgelt aber auf die Kunden umlegen dürfte. Gemessen am durchschnittlichen Verbrauch von knapp 140 Litern pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte eben fünf Euro pro Person und Jahr zu.
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Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen. Vorgesehen ist zum einen eine Freimenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr – das heißt, man zahlt erst für die Menge, die die 5000 Kubikmeter übersteigt. Privatpersonen profitieren davon nicht: Die Freimenge gilt nicht für den einzelnen Kunden, sondern für den Wasserversorger, für Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, für Unternehmen und die Industrie.
Zum zweiten werden für bestimmte Wassernutzungen gar keine zusätzlichen Gebühren erhoben, etwa für Entnahmen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für die Wasserversorgung von Nutztieren, für die Fischerei oder für die Nutzung erneuerbarer Energien.
Besserer Schutz vor Drohnen
Die bayerische Polizei soll Drohnen künftig effektiver abwehren können, auch per Abschuss. Bisher ist Letzteres sowohl rechtlich heikel als auch technisch, da meist die nötige Ausrüstung fehlt. Nun wurde das Polizeiaufgabengesetz erweitert: Zunächst soll die Polizei, wenn Drohnen gesichtet werden, rasch verifizieren können, ob es sich um einen erlaubten Flug oder ein unerlaubtes oder gar gefährliches Flugobjekt handelt.
Wird eine Drohne als gefährlich eingestuft, soll diese unschädlich gemacht werden können, idealerweise durch elektronische Übernahme der Steuerung, das Einfangen mit einem Netz oder eine Störung des Antriebs. Als Ultima Ratio, also wenn es gar nicht anders geht, soll die Drohne nun verfolgt und notfalls auch abgeschossen werden dürfen.

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Weniger Landespflegegeld
Familien von Pflegebedürftigen in Bayern haben künftig weniger Geld im Geldbeutel: Das Landespflegegeld, eine freiwillige Leistung des Freistaats, wird angesichts knapper Kassen von bisher 1000 auf 500 Euro pro Jahr gesenkt.
Konkret: Für 2025 werden Pflegebedürftigen in Bayern ab Pflegegrad 2 noch die vollen 1000 Euro Landespflegegeld ausbezahlt. Wer die Leistung schon länger bezieht, bekommt die 1000 Euro für 2025 letztmalig Anfang 2026 ausbezahlt. Für Menschen, die vom 1. Januar an einen Antrag stellen, erfolgt die Auszahlung in Höhe von dann nur noch 500 Euro nach Angaben eines Ministeriumssprechers zu Beginn des Folgejahres, also Anfang 2027.
Ordnungsgelder für Pöbler in Gemeinderäten
Pöbler und Störer in Gemeinderäten, Stadträten, Kreistagen und anderen kommunalen Gremien können in Zukunft empfindlich zur Kasse gebeten werden. Gegen Gremienmitglieder, die eine Sitzung erheblich stören, können Kommunen nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro festsetzen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1000 Euro.
Zudem sollen Kommunen einfacher bestimmte Veranstaltungen in kommunalen öffentlichen Einrichtungen verhindern können: solche, „die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind“. Bisher waren die Hürden dafür höher.

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Beteiligung an Wind- und Photovoltaikanlagen
Kommunen werden künftig an neuen Windrädern und Solaranlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, beteiligt, mit 0,2 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Ursprünglich war geplant, dass auch Anwohner direkt 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhalten sollen – dies wurde aber nicht umgesetzt.
Keine Verpackungssteuer
Eine Abgabe auf Einwegbecher und Essensschachteln – das fanden manche bayerische Städte im Kampf gegen den zunehmenden Müll interessant. Doch das wird es nicht geben: Mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird den Kommunen die Erhebung kommunaler Verpackungssteuern untersagt.
Änderungen im Beamtenrecht
Das Landesparlament billigte diverse Änderungen im Beamtenrecht. Unter anderem sollen Bewerber für den Öffentlichen Dienst leichter als bisher auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden können.
Zudem werden die Teilzeit-Möglichkeiten für Beamte eingeschränkt. Beispielsweise wird bei familienpolitischer Teilzeit das Kindeshöchstalter auf 14 Jahre abgesenkt.
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Der Landtag setzt sich in einem fraktionsübergreifenden Antrag, der ohne Beteiligung der AfD erarbeitet und nun beschlossen wurde, für eine Außenstelle der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Bayern ein. Laut vorläufigem Plenarprotokoll stimmten auch drei AfD-Abgeordnete – gegen die AfD-Fraktionslinie – dafür.
Doppelhaushalt 2026 und 2027 in Landtag eingebracht
Finanzminister Albert Füracker (CSU) brachte den rund 168 Milliarden Euro schweren Doppelhaushalt für 2026 und 2027 ins Parlament ein. Wann der Etat final beschlossen wird, steht noch nicht fest – möglicherweise im April. Für nächstes Jahr umfasst der Etat 84,6 Milliarden Euro, für 2027 83,4 Milliarden.
Altersgrenze für Ministerpräsidenten bleibt
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