Volksentscheid in Berlin: Kein Gesetz für weniger Werbung | ABC-Z

Im Abgeordnetenhaus gibt es keine Mehrheit. Die Initiative „Volksentscheid Berlin werbefrei“ will nun über das Thema abstimmen lassen.
dpa | Die Initiative für den Volksentscheid Berlin werbefrei ist mit ihrem Anliegen im Abgeordnetenhaus nicht durchgedrungen. Das Landesparlament hat deren Gesetzentwurf, der eine stärkere Regulierung der Außenwerbung und ein Verbot digitaler kommerzieller Werbung im öffentlichen Raum vorsieht, bisher nicht übernommen.
Damit kann die Initiative nun die zweite Stufe eines Volksbegehrens dazu starten. Kommen dabei innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten zusammen, würde ein Volksentscheid folgen. Dabei wird über den Gesetzentwurf abgestimmt. Ein möglicher Termin dafür ist die Abgeordnetenhauswahl am 20. September.
Der Senat hatte im August den von den Initiatoren schon vor längerer Zeit vorgelegten Gesetzentwurf einerseits für zulässig erklärt. Andererseits lehnte er dessen Ziel ab, insbesondere digitale kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum in Berlin zu verbieten.
Initiative will bald Unterschriften sammeln
Anschließend hatte das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, sich mit dem Thema zu befassen und den Entwurf zu übernehmen. Am Donnerstag Nachmittag wurde bei der jüngsten Plenarsitzung zwar über das Anliegen der Initiative debattiert, aber nicht über den Gesetzentwurf abgestimmt.
Ein Sprecher der Initiative wies darauf hin, dass die Viermonatsfrist am 13. Dezember verstreiche. Bis dahin ist keine reguläre Sitzung des Landesparlaments mehr vorgesehen. „Wir sind in Vorbereitung auf das Volksbegehren“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Unterschriftensammlung soll voraussichtlich am 9. Januar beginnen.
Ganz sicher sei das noch nicht: „Wir gehen gerade gegen die amtliche Kostenschätzung gerichtlich vor und haben gestern einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingereicht“, sagte der Sprecher.
Die Initiative kritisiert, dass auch die Mindereinnahmen der Werbewirtschaft berücksichtigt seien. „Da sagen wir: Das betrifft nicht den Landeshaushalt und gehört deshalb auch nicht in die amtliche Kostenschätzung.“ Für den Fall, dass das Landesverfassungsgericht sehr kurzfristig vor dem 9. Januar entscheide, könne sich der Start der Unterschriftensammlung noch verschieben.
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