Wirtschaft

Änderungen Dezember 2025: Rentenzuschläge werden neu berechnet, Fahrplanwechsel bei der Bahn | ABC-Z

Der Dezember bringt einige Änderungen, die für Millionen Menschen in Deutschland spürbar werden: Für Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen, werden die Rentenzuschläge neu berechnet. Rentenzahlungen werden künftig nur noch überwiesen, und der Onlinehandel bekommt einen klaren Widerrufsbutton. Die Deutsche Bahn baut mit dem Winterfahrplan den Fernverkehr aus, und Krankenkassen legen ihre Zusatzbeiträge fest. Alle Änderungen im Überblick:

Rentenzuschläge werden neu berechnet

Für viele Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen, wird zum 1. Dezember der Rentenzuschlag neu berechnet. Gleichzeitig entfällt die bisher separate Auszahlung des Zuschlags: Er wird künftig direkt in die reguläre Rentenzahlung integriert. Dadurch kann es bei manchen Rentnerinnen und Rentnern zu leichten Erhöhungen oder auch Nachzahlungen kommen.

Hintergrund dieser Umstellung ist eine Neuberechnung des seit Juli 2024 gewährten Rentenzuschlags, der sich nun stärker an den individuellen Entgeltpunkten orientiert. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich – die Deutsche Rentenversicherung passt die Beträge für die rund drei Millionen Betroffenen automatisch an.

Mit der Neuberechnung wird der sogenannte Übergangszuschlag künftig außerdem bei jeder Rentenanpassung mitsteigen. Allerdings gilt er dann als regulärer Bestandteil der Rente und wird damit auch als Einkommen berücksichtigt, was etwa Auswirkungen auf Leistungen wie das Bürgergeld haben kann.

Rentenauszahlung in bar endet

Ab Dezember endet die Möglichkeit, Renten bar bei der Deutschen Post abzuholen. Die Rentenversicherung kann die Zahlungen dann nur noch überweisen, weshalb alle Betroffenen, die bislang kein Konto angegeben haben, dringend ein Giro- oder Basiskonto eröffnen sollten, um Unterbrechungen bei der Rentenzahlung zu vermeiden. 

Die Deutsche Rentenversicherung hat diese Rentner bereits angeschrieben und ein Formular zur Umstellung mitgeschickt; wer kein Schreiben bekommen hat, kann das Formular auch telefonisch anfordern. Eine frühzeitige Kontoeröffnung und Mitteilung der Bankverbindung werden empfohlen, damit die Rentenzahlungen ab 2026 ohne Probleme weiterlaufen können.

Ein “Antrag auf unbare Zahlung einer Rente” kann auch direkt über die Website der Deutschen Rentenversicherung ausgefüllt werden.

Widerrufsbutton bei Onlinekäufen wird eingeführt

Ab dem 19. Dezember 2025 wird ein gut sichtbarer Widerrufsbutton im Onlinehandel Pflicht. Das bedeutet, dass Onlinekunden künftig Verträge mit nur einem Klick rechtssicher widerrufen können, ohne lange nach E-Mail-Adressen oder versteckten Formularen suchen zu müssen. Der Button muss auf der Webseite des Händlers dauerhaft verfügbar und leicht zugänglich sein. Außerdem muss er klar beschriftet sein, beispielsweise mit den Worten “Vertrag widerrufen” oder einer gleichbedeutenden Formulierung.

Onlineshops sind daher gezwungen, ihre Systeme entsprechend anzupassen. Tun sie das nicht, drohen Abmahnungen. Mit dem Gesetz soll das Widerrufsrecht im Onlinehandel verbraucherfreundlicher und vertragsrechtlich transparenter werden. Grundlage dafür war eine EU-Richtlinie, die nun auch im deutschen Recht umgesetzt wird. Die Laufzeit des Widerrufsrechts bleibt indes unverändert: Verbrauchern steht somit weiterhin ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn

Am 14. Dezember 2025 tritt der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. Mit ihm erweitert die Bahn ihr Angebot auf wichtigen Fernverkehrsstrecken und baut vor allem das ICE-Sprinter-Netz weiter aus. Zwischen Berlin und München soll künftig stündlich ein schneller ICE fahren, der die Strecke in etwa vier Stunden zurücklegt – bis zu 16 Verbindungen pro Tag sind möglich. Auch zwischen Berlin, Halle und Erfurt entsteht durch zwei zusätzliche schnelle Linien ein Halbstundentakt ohne Zwischenhalte. Neu ist außerdem eine Sprinterverbindung zwischen Berlin und Stuttgart, die ausschließlich in Nürnberg hält, während Nürnberg auf der Sprinterstrecke Berlin–München künftig entfällt.

Auch andere Schnellverbindungen bekommen einen engeren Takt: Mehr Sprinterzüge sind unter anderem zwischen Hamburg und Frankfurt geplant, und die Verbindung München–Berlin wird häufiger angeboten. Zudem wird das internationale Angebot ausgeweitet, etwa auf den Strecken Berlin–Warschau und Berlin–Kopenhagen. Tickets für den neuen Fahrplan sind bereits seit dem 15. Oktober erhältlich.

Mit dem Fahrplanwechsel verbunden sind auch Preiserhöhungen: Die Flexpreise steigen um 5,9 Prozent, die BahnCard 100 um 6,6 Prozent. Stabil bleiben hingegen die Preise für die BahnCard 25, BahnCard 50, den Super Sparpreis und den Sparpreis. Wer seine Reise bis zum 14. Dezember bucht, kann für spätere Fahrten noch zu den alten Preisen reisen.

Krankenkassen legen Zusatzbeiträge fest

Im Dezember legen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr fest. Aufgrund des gestoppten Sparpakets der Bundesregierung für stabile Krankenkassenbeiträge ist jedoch noch unklar, wie hoch die Beiträge 2026 ausfallen könnten.

Bevor der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu dem bereits beschlossenen Gesetz anrief, kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen durchschnittlichen Beitragssatz von 2,9 Prozent an. Gleichzeitig sollte der Freibetrag für Betriebsrenten auf 187 Euro pro Monat steigen. Dadurch würden vor allem Rentner mit Betriebsrente entlastet, da auf diesen Betrag keine Krankenkassenbeiträge fällig würden.

Sollte der Bund die Krankenkassen im kommenden Jahr nicht entlasten können, wodurch die Zusatzbeiträge 2026 weiter steigen würden, lohnt sich für gesetzlich Versicherte ein Preisvergleich. Im Falle einer Beitragserhöhung hätten sie ein Sonderkündigungsrecht und könnten ohne Nachteile zu einer anderen Kasse wechseln.

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