Mord-Prozess im Fall Hanna Wörndl aus Aschau: Freispruch für Sebastian T. – Panorama | ABC-Z

In der Neuauflage des Prozesses um den Tod der Studentin Hanna Wörndl aus dem oberbayerischen Aschau ist der wegen Mordes angeklagte Sebastian T. freigesprochen worden. Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, Heike Will, von einem „unerwartet schnellen Prozessende“. Sebastian T. muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden.
Die Anklage begründete das damit, dass dem Mann die vorgeworfene Tötung nicht habe nachgewiesen werden können. Die Verteidigung argumentierte, dass im erneuten Verfahren die Unschuld des jungen Mannes bewiesen worden sei.
„Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist“, sagte Richterin Heike Will. Das müsse an anderer Stelle Konsequenzen haben. „Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt“, sagte die Richterin an Sebastian T. gewandt und kämpfte mit den Tränen. „Als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.“ Im Zuschauersaal gab es Applaus.
Der Prozess habe zwar nicht aufklären können, was mit Hanna Wörndl geschehen ist, sagte Will. Er habe aber geklärt, dass der Angeklagte nicht verurteilt werden könne. „So unbefriedigend es auch erscheinen mag: Für dieses Verfahren, für dessen Nicht-Schuldspruch ist die Frage, ob es ein Unfallgeschehen oder Fremdverschulden war, nicht mehr von Relevanz.“
Denn „vermeintliche Geständnisse“, die der Angeklagte vor Dritten abgelegt haben soll, hätten in diesem „reinen Indizienprozess“ vor Gericht nicht standgehalten. Eine Freundin des Mannes, die bei der Polizei von einem Geständnis des Angeklagten berichtet hatte, nannte die Richterin „unglaubwürdig“.
Im ersten Prozess zu neun Jahren Haft verurteilt
Hanna Wörndl war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco „Eiskeller“ tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde Sebastian T. festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Im März 2024 verurteilte ihn das Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf, sodass der Fall Ende September neu aufgerollt wurde.
Die Verteidigung ging von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna Wörndl ihrer Ansicht nach zu, als sie etwa zwölf Kilometer im Fluss trieb. Der mittlerweile 23 Jahre alte Sebastian T. war schon zu Prozessbeginn auf freiem Fuß, da Gutachten die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Das Verfahren fand aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen statt.
Richterin Heike Will äußerte Verständnis dafür, dass das Ergebnis des Prozesses, der die Frage, wie Hanna Wörndl zu Tode kam, nicht klären konnte, „unbefriedigend“ sei. Sie sprach der Familie der Studentin „tiefstes Mitgefühl“ aus.





















