Diskriminierung in Brandenburg: Beratungsstelle für Betroffene will weiter arbeiten dürfen | ABC-Z

Für Betroffene von Diskriminierung in Brandenburg ist die unabhängige Beratungsstelle des Vereins Opferperspektive oft die einzige Anlaufstelle. Aber weil die Landesregierung in Potsdam nicht das nötige Geld – rund 260.000 Euro – bereitstellen will, muss die Beratung im Januar wohl ihre Arbeit einstellen. Schon jetzt nimmt das Projekt keine neuen Fälle mehr an.
„Menschen, die Diskriminierung erfahren, brauchen Schutz, Unterstützung und verlässliche Strukturen. Brandenburg darf das nicht aufs Spiel setzen und muss jetzt eine Lösung für die Weiterfinanzierung der allgemeinen Antidiskriminierungsberatung finden“, fordert Judith Porath, Geschäftsführerin des Vereins Opferperspektive.
Die Beratungsstelle gibt es seit 2009. Zunächst widmete sie sich ausschließlich Menschen, die rassistische Anfeindungen erlebten. Seit 2023 gilt ihr Angebot allen Fällen von Diskriminierung laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Wer also aufgrund von Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer Behinderung benachteiligt wird, kann sich an die Beratungsstelle wenden und erhält dort etwa eine rechtliche Einschätzung und psychosoziale Betreuung.
Die Ausweitung war möglich, weil es eine gemeinsame Förderung von Bund und Land gab. Dabei kamen zuletzt 90 Prozent der Finanzierung aus dem Bundesprogramm „Respektland“. Es war ausdrücklich entwickelt worden, um „Lücken in der Antidiskriminierungsberatung in stark unterversorgten Gebieten“ zu schließen und ein „flächendeckendes Angebot“ zu schaffen. Doch im Januar endet das Förderprogramm – das haben CDU und SPD im Bundestag in der vorvergangenen Woche entschieden.
Das Land trägt die Verantwortung, die Unterstützung für Betroffene sicherzustellen
Judith Porath, Opferperspektive
Das sei zu erwarten gewesen, sagt Judith Porath in Richtung der SPD-BSW-Koalition in Brandenburg: „Es war von Anfang an klar, dass die Bundesmittel eine Anschubfinanzierung sind. Mit ihrem Wegfall trägt das Land die Verantwortung, die Unterstützung für Betroffene sicherzustellen.“
Judith Porath
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Metodi Popow/imago
Auch aus der Zivilgesellschaft in Brandenburg kommt Kritik an der Landesregierung: „Dass die Antidiskriminierungsberatung gekürzt werden soll, ist ein Schritt in die falsche Richtung“, sagt Bianca Broda, Sprecherin vom Bündnis Unteilbar Spremberg, zur taz. Die Initiative setzt sich in Südbrandenburg gegen den erstarkenden Rechtsextremismus ein und wurde dafür am Montag in Berlin mit einem Preis für Zivilcourage ausgezeichnet. „Wir brauchen Beratungsstellen, die uns unterstützen. Die Projekte sind eine wichtige Säule beim Kampf gegen rechts“, betont Broda.
Die Projekte sind eine wichtige Säule beim Kampf gegen rechts
Bianca Broda, Unteilbar Spremberg
Mittlerweile hat sich der Verein Opferperspektive direkt an Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) gewandt. „Antidiskriminierungsarbeit ist mehr als soziale Gerechtigkeit. Sie beugt Konflikten vor, entlastet Verwaltungen und Gerichte und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben von Opferperspektive, dem DGB Berlin-Brandenburg, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und anderen Einrichtungen. Auch mit einer Petition kämpft der Verein für den Fortbestand der Beratungsstelle.
Die Staatskanzlei Brandenburg äußerte sich auf taz-Anfrage bislang nicht zu möglichen Finanzierungsplänen für die Antidiskriminierungsberatung.















