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Sportcub schlägt Stadt Fürstenfeldbruck erneut vor Gericht – Fürstenfeldbruck | ABC-Z

Im Rechtsstreit zwischen dem Sportclub (SCF) und der Stadt Fürstenfeldbruck hat das Verwaltungsgericht München auch im dritten Verfahren, in dem das Urteil bislang noch ausstand, im Sinne des Fußballvereins entschieden. Das sei ihm telefonisch mitgeteilt worden, sagte SCF-Präsident Jakob Ettner auf Nachfrage der SZ. Somit darf der Verein weiterhin das Sportgelände wie bisher nutzen. Oberbürgermeister Christian Götz (BBV) will die schriftlichen Urteilsbegründungen abwarten, bevor über weitere Schritte entschieden werden soll.

Die Stadt ist zumindest vorerst mit dem Ansinnen gescheitert, dem Sportclub zu kündigen und anschließend einen Nutzungsvertrag mit geänderten Konditionen durchzusetzen. Dessen Entwurf enthält neben weiteren umstrittenen Punkten die Regelung über die Neuaufteilung des Geländes: Der große Bolzplatz an der Schöngeisinger Straße und Teile des Sportheims sollen künftig von der American-Football-Abteilung des TuS genutzt werden dürfen.

Vom Gericht kassiert wurde zunächst die ursprüngliche Kündigung des Nutzungsvertrags mit dem SCF durch die Stadt, die bereits zum Jahresende 2024 in Kraft treten sollte. Unter anderem, weil der Verein nicht im erforderlichen Maße an der Beendigung des „öffentlich-rechtlichen“ Verhältnisses beteiligt worden war. Hier sind laut Gericht strenge Maßstäbe anzusetzen, zumal Hunderte Vereinsmitglieder theoretisch auf die Straße gesetzt werden könnten, sofern die Vereinsführung den geänderten Folgevertrag nicht unterzeichnen kann oder will. Auch die Kündigung zum Jahresende 2025 scheiterte, weil der Verein erneut nicht ausreichend gehört wurde und die Beschlussfassung im Stadtrat zudem fehlerhaft gewesen sei.

In der Verhandlung werden Vorwürfe laut, die Stadtverwaltung habe den Stadtrat lückenhaft oder sogar falsch informiert

Der Stadt bleiben nun drei Möglichkeiten: Sie kann in die nächsthöhere Instanz und somit vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen, mit ungewissen Erfolgsaussichten und hohen Kosten. Das würde eine Neuaufteilung des Sportgeländes wohl mindestens auf Jahre verzögern. Oder sie beginnt erneut mit einem Kündigungsverfahren, dann mit Blick auf eine Neuregelung Ende 2026 und mit der vom Gericht auferlegten und akribisch dokumentierten Beteiligung und Anhörung des SCF.

Oder sie akzeptiert die Urteile und sucht gemeinsam mit dem SCF und den Razorbacks nach einem für alle Seiten akzeptablen Kompromiss. Dies freilich könnte unter den bisherigen Gesprächspartnern schwierig werden. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hatten SCF-Präsident Jakob Ettner und die gegen den Kündigungsbeschluss klagende Stadträtin Alexa Zierl (ÖDP) der Stadtverwaltung vorgeworfen, zulasten des Fußballvereins lückenhaft oder sogar falsch informiert zu haben.

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