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Chargeback: Zahlungen mit Kreditkarte zurückholen | ABC-Z

AUDIO: Der große Kreditkartenbetrug (10 Min)

Stand: 14.11.2025 16:10 Uhr

Kreditkartenzahlungen lassen sich häufig rückgängig machen, wenn das Geld fehlerhaft oder unrechtmäßig abgebucht wurde. Wie funktioniert das Chargeback-Verfahren? Worauf sollte man achten?

Die bestellte Kaffeemaschine ist nie angekommen, der Kaufpreis für die Jacke wird zweimal abgebucht oder der bezahlte Flug findet nicht statt, weil die Fluggesellschaft insolvent ist: Hat man mit einer Kredit- oder Debitkarte (z.B. Visa oder Mastercard) gezahlt, kann man das Geld in vielen Fällen über das sogenannte Chargeback-Verfahren zurückbuchen lassen.

Viele kennen diese Möglichkeit nicht, Kreditkartenzahlungen zurückzuholen, so das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Anders als bei SEPA-Lastschriften gibt es dazu keine gesetzliche Regelung. Die Kreditkarten-Unternehmen legen fest, wann eine Rückbuchung zulässig ist und wie Banken dabei vorgehen.

In diesen Fällen ist Chargeback möglich

Zahlungen mit Kreditkarte können beispielsweise in folgenden Fällen storniert werden:

  • im Internet bestellte Ware oder Dienstleistung wird nicht geliefert
  • der Kunde hat beschädigte oder gefälschte statt original Ware erhalten
  • bei betrügerischen Abbuchungen, Abofallen oder Fake Shops
  • trotz fristgerechtem Widerruf und Rücksendung wird kein Geld erstattet oder weiter abgebucht
  • Beträge wurden doppelt oder falsch abgebucht
  • unberechtigte Zusatzkosten werden belastet (z.B. nach der Buchung eines Mietwagens oder Hotels)
  • ein Unternehmen meldet Insolvenz an

Chargeback beantragen und Frist beachten

Wer betroffen ist, sollte sich zunächst selbst um eine schriftliche Klärung mit dem Händler bemühen. Hilft das nicht weiter, schnellstmöglich an die Bank wenden, die die Kreditkarte ausgestellt hat, sie ist zuständig für die Beantragung eines Chargebacks. In der Regel gilt eine Frist von maximal 120 Tagen nach der Abbuchung. Häufig müssen für das Verfahren spezielle Formulare ausgefüllt und Belege beigefügt werden. Die Bank prüft den Fall und veranlasst gegebenenfalls die Rückbuchung. Widerspricht die Gegenseite, kann sich die Klärung allerdings monatelang hinziehen. Grundsätzlich gilt: Kreditkarten-Abrechnungen stets im Blick behalten und auf mögliche Unregelmäßigkeiten prüfen.

Banken lehnen Chargeback oft pauschal ab

Oft sind Bankangestellte laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland nicht mit dem Verfahren vertraut und lehnen es ohne nachvollziehbare Begründung bereits im Vorfeld ab. Die Verbraucherschützer raten Betroffenen, sich davon nicht beirren zu lassen, sondern auf die Regeln der Kreditkarten-Unternehmen und die Informationen des Verbraucherzentrums zu verweisen.

Das Verbraucherzentrum informiert auf seiner Website über das Chargeback-Verfahren und gibt Tipps zum Vorgehen. Außerdem unterstützt es kostenlos bei grenzüberschreitenden Fällen, etwa wenn der Händler im Ausland sitzt.

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