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Chiemgau: Wird die Kampenwandbahn neu gebaut – mit dreifacher Kapazität? – Bayern | ABC-Z

Seit dieser Woche steht die Seilbahn auf die Kampenwand für eine ganze Weile still. Denn bis Weihnachten wird die 1957 gebaute Bahn mit ihren nostalgisch anmutenden Vierergondeln wie in jedem Herbst technisch überprüft und überholt. Während dieser Revision hat sich am Dienstag auch die Justiz an eine fällige Überprüfung gemacht: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verhandelt in zweiter Instanz über eine Klage des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) gegen die umstrittenen Neubaupläne für die Seilbahn.

Das Verwaltungsgericht München hatte die Baugenehmigung vor zwei Jahren einkassiert und sich dabei vor allem auf rechtliche Formalien gestützt. Die erste Instanz hatte sich dafür selbst in den Chiemgau, in die Bahn und auf den Berg begeben. Doch ihr Urteil erschien am Ende nicht nur dem Betreiber der Bahn zweifelhaft, sondern auch dem VGH, der den Fall zur Berufung zugelassen hat und ihn nun in München selbst verhandeln muss.

Auch der VGH muss sich erst einmal mit formalen Fragen herumschlagen, denn das Landratsamt in Rosenheim hat das Projekt nicht nur einmal genehmigt. Eine erste Genehmigung von 2017 ist nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin zwar „nicht das Gelbe vom Ei“. Womöglich sei sie sogar rechtswidrig gewesen. Aber weil nie jemand dagegen vorgegangen ist, ist sie trotzdem gültig.

Die Betreiberfamilie aus dem Talort Aschau hat danach aber noch einige Änderungen an den Plänen beantragt. Das Landratsamt hat dafür 2022 abermals einen positiven Bescheid ausgestellt – dieses Mal mit genaueren Vorgaben zum Naturschutz und zur Zahl der besonders umstrittenen nächtlichen Sonderfahrten für bestimmte Events am Berg. Die erste Instanz hatte in diesem zweiten Bescheid noch eine ganz neue Genehmigung erkannt, doch der VGH sieht darin eine bloße Änderung des ersten, weshalb auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden könne.

Die streng geschützten Birkhühner, die nahe der Bergstation auf knapp 1500 Metern Seehöhe ihr Habitat haben, könnten mit solchen verwaltungsrechtlichen Finessen wohl wenig anfangen. Womöglich würden sie den Bergwald an der Kampenwand aber auf den Luftbildern wiedererkennen, die ein Mitglied des Gerichts auf den Bildschirmen im Saal hin und herscrollt.

Allerdings sind Birkhühner schlechte Flieger. Wenn sie überhaupt auffliegen und sich ihr Habitat von oben betrachten, dann meistens, weil sie gestört werden. Und genau solche fortwährenden Störungen und damit eine Bedrohung der ganzen Population könnten aus Sicht des BN von den vielen Menschen ausgehen, die mit der neuen Bahn zusätzlich auf den Berg kommen könnten.

Eine Bürgerinitiative befürchtet noch mehr Verkehr und Parkplatznot im Priental

Denn in den geplanten Achterkabinen könnten pro Stunde ungefähr 1500 Menschen auf den Berg fahren, mehr als dreimal so viele wie bisher. Und wenn es nach den Naturschützern geht, dann ist der Trubel dort droben mit all den Ausflüglern, Bergwanderern, Mountainbikern, Paragleitern und Gastrogästen ohnehin schon viel zu groß. Drunten sorgt sich eine Bürgerinitiative vor noch mehr Verkehr und Parkplatznot im Priental.

Der Aschauer Gemeinderat hat sich hingegen vor der Verhandlung noch einmal mit großer Mehrheit zum Neubau bekannt. Der Bürgermeister und der Tourismus-Chef sitzen hinten im Saal. Und auch die Staatsregierung hat sich für das zuletzt auf Gesamtkosten von mindestens 30 Millionen Euro geschätzte Projekt starkgemacht, was der BN teils scharf kritisiert.

In den jüngsten Berichten über die staatliche Seilbahnförderung sind für die Kampenwandbahn Zuschüsse von immerhin zehn Millionen Euro als  „politisch zugesagt“ verzeichnet. Die Zusage kam schon vor Jahren von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW). Die Behörden haben sogar zweimal die Grenzen des „Naturwalds“ an der Kampenwand geändert.

Einmal haben sie die schon zuvor bestehende Seilbahntrasse aus dem nachträglich definierten Naturwald herausgenommen. Und nach dem ersten Urteil, das sich auch auf den Naturwald bezogen hatte, hat das Umweltministerium die Grenzen des Naturwalds auch der geplanten breiteren Trasse angepasst. Das prangert der Rosenheimer BN-Kreisvorsitzende Rainer Auer seither als skandalöse „Spezlwirtschaft“ an.

Für den Anwalt des Betreibers hat die vom Freistaat 2020 als Reaktion auf das erfolgreiche Artenschutz-Volksbegehren etablierte Kategorie „Naturwald“ ohnehin „keine rechtliche Relevanz“ und auch für die Vorsitzende ist sie bestenfalls „ein sehr softes Instrument“: „Ich weiß auch nicht, wie man den Gesetzgeber verstehen soll.“

Den Antrag des BN auf neue Gutachten zum Birkhuhn weist das Gericht ab, und auch Auerhuhn und Alpensalamander stehen der neuen Seilbahn demnach jedenfalls juristisch nicht detailliert genug im Weg. Ein abschließendes Urteil spricht das Gericht trotz einer gewissen Tendenz pro Neubau nicht. Zunächst sollen alle Beteiligten einen weiteren Versuch unternehmen, sich ohne Urteil über den Schutz des Birkhuhns, die maximale Zahl an Fahrgästen und das Ausmaß der Nachtfahrten zu einigen. Zu einem solchen Versuch erklären sich schließlich sowohl der BN als auch die Behörden und die Betreiber der Bahn bereit.

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