Oldenburg – Polizist nach Todesschüssen angeklagt – Politik | ABC-Z

Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizisten erhoben. „Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden“, hieß es. Der Beamte soll den Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag bei einem Einsatz in Oldenburgs Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen, in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus. Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ kritisiert die Staatsanwaltschaft: Dass diese nur von fahrlässiger Tötung ausgehe, zeuge von „mangelnder Verantwortungsübernahme in Fällen tödlicher und rassistischer Polizeigewalt“. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Landgericht Oldenburg entscheiden.





















