Berlin

Fußfessel nach “spanischem Modell” soll in Brandenburg kommen | ABC-Z

Das Brandenburger Innenministerium arbeitet nach eigenen Angaben daran, bei häuslicher Gewalt die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten “spanischen Modell” einzuführen. Derzeit werde geprüft, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sich der Einsatz im Brandenburgischen Polizeigesetz verankern lasse, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag dem rbb.

Die Brandenburger Gesetzgebung ermöglicht bereits den Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei häuslicher Gewalt. Nähert sich der Täter bestimmten Verbotszonen, wird die Polizei informiert. Das sogenannte spanische Modell sieht zusätzlich vor, dass auch das Opfer einen GPS-Tracker trägt. Nähert sich der Täter dem Opfer, wird dieses – neben der Polizei – ebenfalls alarmiert und soll sich so schneller in Sicherheit bringen können. Die Gewerkschaft der Polizei hatte die Einführung dieser Möglichkeit gefordert.

Bis vor Kurzem hieß es aus dem Innenministerium, dass man prüfe, ob die Fußfessel nach dem spanischen Modell in Brandenburg erforderlich sei. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage eines BSW-Abgeordneten zum Thema heißt es nun, die elektronische Aufenthaltsüberwachung in dieser Form werde als zielführend betrachtet und sie solle auch in Brandenburg zur Anwendung kommen.

Einen Zeitplan, wann die Fußfessel nach spanischem Modell kommen könnte, gibt es laut Innenministerium noch nicht.

Bisher sind Fußfesseln in Brandenburg bei häuslicher Gewalt noch kein einziges Mal angewandt worden, wie die “Märkische Allgemeinen Zeitung” unter Berufung auf das Potsdamer Polizeipräsidium im September berichtete. Und das, obwohl im Jahr 2024 in Brandenburg 6.790 Fälle häuslicher Gewalt gezählt wurden, ein Anstieg von mehr als sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Beate Kardels, Sprecherin des Polizeipräsidiums Potsdam, verwies im Gespräch mit dem rbb im September auf die “hohen Hürden” beim präventiven Einsatz der elektronischen Fußfessel. Der Täter werde dadurch “de facto elektronisch überwacht”. Bevor das gesetzlich möglich sei, müssten zunächst viele andere Mittel ausgeschöpft werden, erläuterte Kardels. Wenn die Polizei feststelle, dass es “eine ganz konkrete Gefahr für eine Person” gebe, könne sie etwa einen präventiven polizeilichen Gewahrsam anordnen.

Die elektronische Fußfessel sieht Kardes lediglich als “zusätzliches Mittel”: “Wir haben es und das ist auch gut so. Und wenn wir es brauchen, können wir auch darauf zurückgreifen.” Bisher war das in Brandenburg nicht der Fall – zumindest nicht bei der Polizei und als Prävention gegen häusliche Gewalt.

In Brandenburg wird die elektronische Fußfessel bislang nur auf Grundlage des Strafgesetzbuches angewandt, aktuell in zwei Fällen. Dabei ordnen Richter dieses Mittel für verurteilte Sexualstraftäter an.

Sendung: rbb24 Inforadio, 03.11.2025, 18 Uhr

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