Alternative für Deutschland: Bundestag durfte AfD-Mitarbeiter Hausausweis verweigern | ABC-Z

Der Bundestag hat einer Gerichtsentscheidung zufolge einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten rechtmäßig den Hausausweis verweigert. Der Ausweis wurde diesem wegen dessen Kontakten zu russischen Stellen nicht ausgestellt. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass die Bundestagsverwaltung auf Grundlage der Hausordnung des Bundestags den Hausausweis verweigern konnte.
Die Hausordnung sehe als Ablehnungsgrund begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Antragsstellers vor. Das sah das Gericht als gegeben an. Der Mitarbeiter stand laut der Begründung des Verwaltungsgerichts eng mit einem russischen Staatsangehörigen in Verbindung, der aktiv mit russischen Geheimdienstangehörigen zusammengearbeitet habe.
Diese wiederum hätten beabsichtigt, sich Zugang zum Deutschen Bundestag und zur Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Das Gericht sah eine enge Verbindung der beiden als erwiesen an, weil der AfD-Mitarbeiter für die Firma des russischen Staatsangehörigen gearbeitet habe und beide zusammen ein Unternehmen gegründet hätten.
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