An diesen Berliner Bahnhöfen gilt ab heute ein Waffenverbot | ABC-Z

Reizgas, Messer, Schlagwaffen – die Bundespolizei greift in Berlin erneut zu einem drastischen Mittel gegen steigende Gewaltdelikte. Ab heute (1. Oktober) gilt an 15 Bahnhöfen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände – und zwar bis zum 27. Oktober. Auch eine Station in Brandenburg ist von der Maßnahme betroffen.
Waffen-Verbot betrifft diese Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg:
- Berlin Hauptbahnhof
- Zoologischer Garten
- Friedrichstraße
- Alexanderplatz
- Gesundbrunnen
- Jungfernheide
- Wedding
- Spandau
- Ostbahnhof
- Warschauer Straße
- Ostkreuz
- Lichtenberg
- Neukölln
- Hermannstraße
- Südkreuz
- Potsdam Hauptbahnhof
Konkret dürfen dort zwischen 14 Uhr und 4 Uhr morgens keine Gegenstände wie etwa Messer, Reizgas oder Schlagwaffen mitgeführt werden. Damit soll besonders in den kritischen Abend- und Nachtstunden für mehr Sicherheit gesorgt werden.
Die Bundespolizei kündigte an, die Einhaltung des Verbots mit verstärkten Einsatzkräften zu überwachen. Wer gegen die Verfügung verstößt, müsse damit rechnen, dass die verbotenen Gegenstände beschlagnahmt werden. Zudem können Zwangsgelder angedroht oder verhängt werden.
Schon in der Vergangenheit hatte die Bundespolizei an bestimmten Tagen oder Wochenenden ähnliche Verbote ausgesprochen. Die Maßnahme gilt ausschließlich für die oben genannten Bahnhöfe der Deutschen Bahn – nicht jedoch die Anlagen der BVG.















