Berlin

Fünf Prozent der Praxen nicht in petto: Ab 1. Oktober ist die E-Patientenakte Pflicht – das müssen Sie jetzt wissen | ABC-Z

Die Patientendaten in der E-Akte können von Ärzten in der Praxis über die Chipkarte und von den Patienten via Smartphone verwaltet werden

Ab dem 1. Oktober sind Ärzte, Psychotherapeuten und Kliniken gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) mit Diagnosen und Untersuchungsergebnissen zu befüllen. Das müssen Sie jetzt wissen!

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