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EU setzt Iran-Atomsanktionen wieder ein | ABC-Z

Nach der Wiedereinsetzung der mit dem Atomprogramm verbundenen UN-Sanktionen gegen Iran hat auch die Europäische Union am Montag ihre Strafmaßnahmen reaktiviert. Der Rat der Mitgliedstaaten setzte sämtliche Beschlüsse wieder ein, die 2015 ausgesetzt worden waren, als das Atomabkommen mit Teheran in Kraft trat.

Das betrifft umfassende Handelsbeschränkungen für Güter, die zur Urananreicherung und -verarbeitung, für ballistische Raketen und für den Energiesektor genutzt werden können. Außerdem werden die Vermögenswerte iranischer Handelsbanken und der Zentralbank des Landes eingefroren und Beschränkungen im Verkehrssektor erlassen. Wieder eingesetzt werden auch sämtliche Einreise-, Vermögens- und Geschäftssperren gegen Dutzende Einzelpersonen und Organisationen.

Kallas: Nicht das Ende der Diplomatie

Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hatte den Schritt am Sonntag angekündigt und zugleich mitgeteilt, dies dürfe „nicht das Ende der Diplomatie mit dem Iran in der Atomfrage bedeuten“. Sie werde „weiterhin mit allen relevanten Parteien, einschließlich dem Iran, zusammenarbeiten, um die politischen und diplomatischen Bemühungen um eine Verhandlungslösung zu unterstützen“. Kallas versucht damit die Sonderrolle zu wahren, die im Atomabkommen für den EU-Außenbeauftragten festgelegt war. Er koordiniert – als neutraler Schiedsrichter – die Arbeit der Gemeinsamen Kommission zur Umsetzung des Abkommens aus den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats und Deutschlands.

Die Sanktionen, die nun reaktiviert werden, betreffen zum einen die direkte Umsetzung von UN-Beschlüssen seit 2006, zum anderen darüber hinausgehende europäische Strafmaßnahmen, die im März 2012 verhängt worden waren. Sie treffen neben dem Nuklearprogramm die wichtigste Einnahmequelle des iranischen Regimes, nämlich den Handel mit fossilen Energieträgern und petrochemischen Erzeugnissen. So wird die Einfuhr von iranischem Rohöl und Erzeugnissen daraus komplett untersagt, ebenso Investitionen in die petrochemische Industrie des Landes sowie die Lieferung von Schlüsseltechnologien dafür. Dazu existieren jeweils lange Listen, die verbotene Komponenten auflisten.

Allerdings wird sich dies in der Praxis kaum auswirken, weil europäische Unternehmen nach dem Austritt der USA aus dem Atomabkommen 2018 und der Drohung der USA mit Sekundärsanktionen kaum noch Geschäftskontakte mit iranischen Partnern unterhalten. Nach UN-Angaben lag der Wert der EU-Importe von Öl und Ölprodukten aus Iran 2024 bei lediglich 6,4 Millionen Dollar.

Die wiedereingesetzten Strafmaßnahmen betreffen auch den Verkehrssektor. So dürfen Schiffe, die von der staatlichen iranischen Schifffahrtsgesellschaft (IRISL) kontrolliert werden, nicht in Häfen von Mitgliedstaaten be- und entladen werden. Deren Vermögenswerte müssen eingefroren werden. Frachtflugzeuge, die verbotene Güter transportiert haben, dürfen die EU nicht anfliegen und dort nicht gewartet werden. Der Beschluss trifft zudem Mitglieder der Islamischen Revolutionsgarden. Sämtliche Mittel unter ihrer Kontrolle müssen eingefroren werden. Die Individualsanktionen beziehen sich auf Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind. Viele davon hatten Niederlassungen in Deutschland. Allein der Sanktionsbeschluss von 2012 listete mehr als fünfzig Adressen in Hamburg auf, vor allem im Schifffahrtssektor.

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