Gesundheit

“Integrationsphase” bei Sozialhilfe müsste laut Verfassungsdienst wohl für alle gelten – Sozialpolitik |ABC-Z

Wien – Die vorgesehene “Integrationsphase” bei der von der Bundesregierung geplanten “Sozialhilfe NEU” wird wohl für alle arbeitsfähigen Personen – auch für Österreicher und Österreicherinnen – gelten müssen, nicht nur für Zuwandererinnen und Zuwanderer. Das geht laut Presse aus der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes hervor. Damit stützt der Verfassungsdienst die vom Sozialministerium bereits vor zwei Wochen geäußerte Ansicht, die ÖVP und NEOS klar zurückgewiesen hatten.

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