Karlsruhe: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen nach Messerangriff in Essen | ABC-Z

Nach dem Messerangriff auf zwei Menschen in Essen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen versuchten Mordes übernommen. Der tatverdächtige Jugendliche habe aus einer “radikal-islamistischen Überzeugung heraus” gehandelt, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richte, teilte die Karlsruher Behörde mit. “Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.”
Gegen den Tatverdächtigen, einen Schüler, wird wegen zweifachen versuchten Mordes ermittelt. Vor einer Woche soll er zuerst in einem Berufskolleg in Essen einer Lehrerin mit einem Messer in den Bauch gestochen haben. Die Frau wurde schwer verletzt, ist aber inzwischen außer Lebensgefahr. Dann habe der Verdächtige einem Mann auf offener Straße in den Rücken gestochen, auch dieser wurde schwer verletzt.
Verdächtige begab sich auch zu einer Synagoge
Der Tatverdächtige habe sich “auf der Suche nach weiteren Opfern” auch zur Alten Synagoge in Essen begeben, dort aber keine “aus seiner Sicht geeignete Person” angetroffen, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Der Verdächtige wurde in der Nähe des Hauptbahnhofes gefasst. Bei der Festnahme wurde er von Polizisten angeschossen und dabei schwer verletzt, sodass er auf die Intensivstation kam.
Ein Richter des Amtsgerichts Essen hatte Haftbefehl gegen den Jugendlichen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Dass nun die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernimmt, begründet sie auch mit der besonderen Bedeutung des Falles.
Wegen seines Gesundheitszustandes wurde dem Verdächtigen der Haftbefehl erst etwas verspätet verkündet. Er wird derzeit im Krankenhaus behandelt und bewacht.
Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung informiert
Im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags sagte
Innenminister Herbert Reul am Donnerstag, es verdichteten sich die
Anzeichen auf einen islamistischen Hintergrund des Angriffs. Eine
Auswertung von Datenträgern habe Hinweise auf eine religiöse Motivation
ergeben. Es gehe um Videos, die der Tatverdächtige angefertigt habe.
Einzelheiten könne er dazu nicht nennen.
Die Staatsanwaltschaft Essen
habe neben dem Generalbundesanwalt auch die Zentralstelle für
Terrorismusbekämpfung informiert. Der Jugendliche sei polizeilich schon
2023 wegen “Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz beziehungsweise
gefährliche Körperverletzung und Besitz von Kinderpornografie
aufgefallen.” Dem polizeilichen Staatsschutz sei er im Vorfeld
allerdings nicht bekannt gewesen.