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Mehrkosten für Länder: Bärbel Bas bringt Bürgergeld-Reform für Ukrainer auf den Weg | ABC-Z


Mehrkosten für Länder

Bärbel Bas bringt Bürgergeld-Reform für Ukrainer auf den Weg

Die Bundesregierung vereinbart zum Start der Zusammenarbeit, neu ankommenden Ukrainern nicht mehr das Bürgergeld zu zahlen. Sie sollen nur noch Leistungen wie Asylbewerber bekommen. Am Nachmittag geht Sozialministerin Bas den ersten Schritt in diese Richtung.

Die Bundesregierung will mit einer Neuregelung der staatlichen Leistungen für neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine im kommenden Jahr mehr als eine Milliarde Euro beim Bürgergeld einsparen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas hervor, der ntv.de vorliegt. Demnach sollen Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, künftig die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld erhalten. Dabei liegt der Satz für Alleinstehende bei 441 Euro, während es im Bürgergeld 563 Euro sind.

Finanziell bedeutet der sogenannte Rechtskreiswechsel aber kaum eine Entlastung für den Bund. Länder und Kommunen müssen mit entsprechenden Mehrkosten rechnen, die der Bund durch eine “pauschalierte Kostenentlastung” ausgleichen will.

SPD-Politikerin Bas verschickte den Entwurf nach Angaben aus der Regierung um 15.30 Uhr an die anderen Ministerien zur Abstimmung. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll bis Jahresende verabschiedet werden. Für die mehr als 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits vor dem Stichtag 1. April 2025 in Deutschland Schutz gesucht haben, ändert sich den Plänen zufolge nichts. Laut Innenministerium sind zwischen dem 1. April und 30. Juni 20.955 ukrainische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine erstmals eingereist.

Mit dem Vorhaben setzt Bas eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Die bisherige Regelung war 2022 nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eingeführt worden, um die damals sehr hohen Flüchtlingszahlen zu bewältigen. Da die Zahl der monatlichen Neuankünfte inzwischen auf rund 12.000 gesunken sei, sei eine Rückkehr in das für Asylsuchende vorgesehene System nun möglich, heißt es in dem Entwurf.

Das ändert sich für Ukrainer

Mit dem Wechsel des Leistungssystems entfällt für die Betroffenen der Anspruch auf eine reguläre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen wie Asylbewerber nur noch Basisleistungen. Begonnene medizinische Behandlungen sollen jedoch zu Ende geführt werden können. Das Recht auf eine Arbeitsaufnahme – anders als bei Asylbewerbern – bleibt von der Neuregelung unberührt. Mittlerweile sind in Deutschland 332.000 Personen aus der Ukraine in Beschäftigung.

Der Bund spart durch die Umstellung im Jahr 2026 beim Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung laut Entwurf etwa 1,2 Milliarden Euro. Im Asylbewerberleistungsgesetz kommen demzufolge auf “die Länder und Kommunen Mehrausgaben in einer Größenordnung von rund 1,375 Milliarden Euro im Jahr 2026 und von rund 394 Millionen Euro im Jahr 2027” zu. Der Bund will die Länder für diese zusätzlichen Kosten jedoch pauschal entschädigen. Darüber soll parallel verhandelt werden.

Sozialministerin Bas hatte bereits vor einiger Zeit vorausgesagt, dass es keine großen Einsparungen geben werde. Zwar seien diese Kosten “aus meinem Etat dann raus”, doch sie müssten kompensiert werden, sagte die SPD-Politikerin bereits Mitte Juli im ZDF. “Das bedeutet, das ist in der Tat für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis”, sagte Bas.

Derzeit haben rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. An Ukrainer wurden 2024 rund 6,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder von der CSU hatte vorgeschlagen, nicht nur die Neuankömmlinge, sondern auch die schon hier lebenden Geflüchteten nur noch mit Asylbewerberleistungen zu versorgen. Das lehnt Bas ab. Auch aus der Opposition kam Kritik an dem Plan auf, etwa von den Grünen.

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