Verkehr

Urteil zu Phantomfrachtführer: Insolvenzgefahr für Speditionen | ABC-Z

Sogenannte Phantomfrachtführer sind Kriminelle, die gegenüber einem Spediteur vorgeben, ein realer Frachtführer zu sein. Werden diese von ihm beauftragt, kommt die Ware nicht dort an, wo sie eigentlich hinsoll. Der scheinbare Frachtführer und die Ladung sind danach in den meisten Fällen für immer verschwunden.

Lassen Spediteure bei ihnen fremden Frachtführern nicht Vorsicht walten, können Sie im Einzelfall einen Teil ihres Versicherungsschutzes verlieren. Das zeigt ein Urteil der Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches Rechtsanwalt Axel Salzmann in seinem aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau aufgreift (Aktenzeichen 18 U 212/22 vom 17. April 2024).

Konkret sollte ein Spediteur Waren im Wert von über einer Million Euro ins Ausland transportieren. Der Frachtführer, den er normalerweise damit beauftragte, konnte nicht.

Der Spediteur bekam eine Mail von einem angeblichen, ihm unbekannten Frachtführer, der einige Details über den Transport nannte und sich anbot. Nach der Kontaktaufnahme erhielt er Unterlagen wie die EU-Lizenz und die Kopie des Personalausweises des mutmaßlichen Fahrers. Nach einem kurzen Rückruf über die in der Mail genannte Handynummer vergab er den Auftrag kurz darauf.

Die Ware kam nie in Spanien an. Der Phantomfrachtführer beauftragte einen echten Subunternehmer, leitete diesen aber in die Slowakei um. Dort verschwand das Transportgut.

Problem: Die Verkehrshaftungsversicherung des Spediteurs wollte nicht voll für den Schaden aufkommen, sondern kürzte die Versicherungsleistung. Der Spediteur habe seine Obliegenheitspflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt.

Er hätte die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an den Tag legen müssen, die Subunternehmen sorgfältig auswählen und genauer nachforschen müssen, so auch die Richter. Er habe damit grob fahrlässig gehandelt.

Das Gericht gab dem Versicherer recht:

  • Dieser musste nur 70 Prozent des Schadens ersetzen, der Spediteur für die restlichen 30 Prozent selbst aufkommen.
  • Bei einem Warenwert von rund 1,3 Millionen Euro sind das 430.000 Euro, wie der Anwalt vorrechnet.
  • Solch ein Betrag könne die finanzielle Stabilität eines Unternehmens gefährden.

Axel Salzmann beleuchtet das Urteil genauer. Abonnenten erhalten im Rechtsblog der VerkehrsRundschau zudem vom ihm fünf Tipps, die dabei helfen, Warendiebstähle durch Phantomfrachtführer zu vermeiden. Sie können den Blog im Profiportal VRplus frei lesen. Die Vorsichtsmaßnahmen beinhalten unter anderem den Rat: „Zeit nehmen, prüfen, gegebenenfalls Unterlagen nachfordern und erst dann entscheiden.“ Alle Unterlagen sollte man dabei genau gegenchecken.

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