Bundespolizei: Bundesregierung will Bundespolizei Taser-Einsatz erlauben | ABC-Z

Die Bundesregierung will den Einsatz von Tasern durch Bundespolizisten flächendeckend erlauben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu beschlossen. Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen. “Wenn man eine Person beispielsweise mit einer Schlag- oder Stichwaffe auf Distanz halten muss, dann ist der Taser eine mögliche Wahl der Mittel”, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Im Laufe der nächsten Jahre sollen demnach zunächst 10.000 Geräte angeschafft werden. Für den Haushalt von 2025 seien dafür fünf Millionen Euro eingeplant. Für die Folgejahre werde jeweils mit der gleichen Summe geplant. Diese könne bei Bedarf aufgestockt werden, sagte Dobrindt. Mit Tasern können Elektroschocks aus etwas größerer Distanz abgegeben werden, die zu schmerzhaften Muskelkontraktionen führen. Dadurch wird ein Mensch in der Regel handlungsunfähig.
Umstrittene Waffe
Die Waffen sind umstritten, da sie beim Einsatz gegen Menschen etwa mit Herzerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen zu gesundheitlichen Folgen führen können. Der Deutsche Anwaltverein fordert darum klare Regeln, etwa zu Zahl und Dauer der angewendeten Elektroschocks.
Laut Bundesinnenministerium hat die Bundespolizei seit 2020 verschiedene Modelle von Elektroschockpistolen getestet. Bei mehr als 40.000 Einsätzen seien die Waffen in 16 Fällen genutzt worden. Dabei habe es keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken gegeben. Unabhängige Experten und wissenschaftliche Studien hätten die Sicherheit der Geräte bestätigt. Ihr Einsatz erfolge “unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit”.
Das Portal netzpolitik.org hatte im Mai erstmals über konkrete Zahlen von Taser-Einsätzen der Polizei in Deutschland berichtet und Daten der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/Cilip aufgegriffen.
Demnach gab es 2023 rund 1.170 Taser-Einsätze – doppelt so viele wie
noch 2021. Bisher ist der Taser in Deutschland nicht flächendeckend im
Einsatz.
Im Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums heißt es: “Einsatzkräfte müssen über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können.” Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. “Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, können Distanz-Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich auch Elektroschockpistolen oder Taser genannt, eingesetzt werden.” Der Gesetzentwurf betont die präventive Wirkung der Geräte.