Gerichtsurteil: Kiesabbau in Taufkirchen – Landkreis München | ABC-Z

Infolge eines Gerichtsurteils muss die Gemeinde Taufkirchen voraussichtlich hinnehmen, dass auf einer landwirtschaftlichen Fläche südlich der Karwendelstraße künftig Kies abgebaut wird. Diese Pläne des Grundstücksinhabers wollte der Gemeinderat eigentlich verhindern, und zwar durch eine Änderung des Flächennutzungsplans. Hiergegen klagte der Eigentümer vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof – mit Erfolg.
Aufgrund des Urteils sah sich der Gemeinderat nun gezwungen, die beschlossene Flächennutzungsplanänderung rückgängig zu machen. Folglich könne jederzeit ein Antrag für den Kiesabbau auf dem Areal eingereicht werden, sagte Bauamtsleiter Stefan Beer. Der Gemeinderat hatte diese Pläne abgelehnt, da das betreffende Grundstück in einem bei Spaziergängern beliebten Gebiet und obendrein relativ nah an einer bestehenden Bebauung liegt.