Wird diese Münchner Baustelle zur Gefahr für die Anwohner und ein Millionenloch für die Stadt? | ABC-Z

Das Dauerärgernis Sendlinger Loch droht nun offenbar auch zu einer Gefahr zu werden – das städtische Referat für Stadtplanung und Bauordnung sieht sich gezwungen, einzugreifen. Trotz Androhungen von Zwangsgeldern ist der Eigentümer des Sendlinger Lochs, eine Tochtergesellschaft von M-Concept, offenbar seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, für “dringend gebotene Arbeiten zur statischen Sicherung der Baugrube” an der Alramstraße 14 zu sorgen. Das geht aus einer nicht-öffentlichen Beschlussvorlage hervor, die der AZ vorliegt. Die Lokalbaukommission soll die Arbeiten nun in Auftrag geben. Dafür soll die Stadt ein Budget von fast 2,1 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Beschlossen werden soll dies im Planungsausschuss am kommenden Mittwoch.
Wie Stadtbaurätin Elisabeth Merk in der Stadtratsvorlage schreibt, müssen unter anderem undichte Anker abgedichtet werden. Außerdem seien Maßnahmen zur Anbringung eines Korrosionsschutzes an bislang ungeschützten Ankern erforderlich. Die gesetzliche zweijährige Nutzungsdauer sogenannter Kuzzeitanker sei schon im Februar 2023 überschritten worden. Ein Gutachter sei aber zu der Einschätzung gekommen, dass bis mindestens September 2025 “noch keine konkrete Gefährdung” bestehe.
Zudem sei die Behebung von festgestellten Mängeln erforderlich, die im Zuge der Prüfung festgestellt wurden. “Die Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr”, so Merk. Im “schlechtesten Fall” müsste die Baugrube teilweise wieder zugeschüttet werden – was erhebliche Kosten erfordern würde.
“Maßnahmen sind dringlich”
Die Stadt will die Kosten eigentlich der Bauherrin und Eigentümerin des Anwesens Alramstraße 14 auferlegen. Problem: Sie nimmt offenbar an, dass die M-Concept-Tochter die Kosten nicht übernimmt. Denn: Sie habe bereits erhebliche Zwangsgelder “aufgrund fehlender Geldmittel” nicht gezahlt.
Laut Merk sind die Maßnahmen dringlich und “unabweisbar”. Denn ab Oktober könne das Risiko nicht ausgeschlossen werden, dass die Baugrubensicherung versagt. Kollabiert sie, “besteht die Gefahr, dass die Nachbargebäude und auch die öffentlichen Verkehrsflächen wie Straße und Fußwege beeinträchtigt und Sach- und Personenschäden verursacht werden.”
Das Bauloch an der Alramstraße 14 besteht seit mittlerweile rund fünf Jahren. Im Dezember 2019 hatte die Stadt für den Bau von 128 luxuriösen Wohnungen, die dort entstehen sollten, die Baugenehmigung erteilt. Bis Ende 2021 wurde laut Beschlussvorlage die Baugrube und die Bohrpfahlwand mit temporären Kurzzeitankern erstellt, danach sind keine Bauarbeiten mehr erfolgt.