Coronapandemie: Beschwerde von Richter im Weimarer Maskenfall gescheitert | ABC-Z

Mehr als vier Jahre nach dem sogenannten Maskenstreit von Weimar in der Coronapandemie ist der Fall abgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die
Verfassungsbeschwerde des wegen Rechtsbeugung verurteilten
Amtsrichters für unzulässig.
In dem Gerichtsverfahren war dem Weimarer Amtsrichter vorgeworfen worden, sein Richteramt missbraucht zu haben, indem er im April 2021 an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. Als Familienrichter verfügte er damals, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem zu der Zeit geltenden Schutzkonzept des Thüringer Bildungsministeriums keine Masken im Unterricht tragen müssten. Er begründete sein Handeln mit dem Kindeswohl, war dafür aber gar nicht zuständig.
Amtsrichter suchte gezielt nach gleich gesinnten Sachbearbeitern
Das Landgericht Erfurt befand außerdem, dass der Richter, schon bevor ein entsprechendes Verfahren überhaupt in seinen Geschäftsbereich fiel, gezielt darauf hingearbeitet hatte, einen Fall zu den Schutzmaßnahmen an Schulen zugewiesen zu bekommen.
So suchte er nach Familien, deren Nachnamen mit den passenden Buchstaben
begannen und die ein solches Verfahren beginnen könnten. Zudem kontaktierte er gezielt Sachverständige, die durch Kritik an Coronamaßnahmen aufgefallen waren, damit Gutachten in seinem Sinne ausfallen würden.
Bundesgerichtshof bestätigte Erfurter Urteil
Das Landgericht Erfurt verurteilte den Richter im August 2023 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof bestätigte das Erfurter Urteil jedoch im November 2024.
Daraufhin zog der verurteilte Richter vor das Bundesverfassungsgericht. Er unterstellte dem Bundesgerichtshof richterliche Willkür und sah seine Grundrechte verletzt.