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Rentenerhöhung 2025: Ab 1. Juli mehr Geld für Rentner | ABC-Z

Stand: 01.07.2025 09:37 Uhr

Die Renten steigen ab dem 1. Juli wieder deutlich – um 3,74 Prozent. Damit liegt der Anstieg erneut über der aktuellen Inflationsrate. Die volle Erhöhung greift wegen gestiegener Pflegebeiträge aber erst ab August.

Für die rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gibt es gute Nachrichten: Ab dem 1. Juli erhalten sie zum vierten Mal in Folge deutlich mehr Geld, nämlich 3,74 Prozent. Wer bislang 1.000 Euro Rente bezog, bekommt nun monatlich 37,40 Euro mehr.

Volle Rentenerhöhung greift erst ab August

Die volle Erhöhung macht sich bei den Rentnerinnen und Rentnern allerdings erst ab August bemerkbar. Das liegt daran, dass bereits zum 1. Januar 2025 die Pflegebeiträge um 0,2 Prozentpunkte gestiegen sind. Von dieser Erhöhung haben Rentner bislang nicht bemerkt, da es nicht möglich war, die Beiträge so kurzfristig anzupassen. Die höheren Beiträge für die Monate Januar bis Juli werden nun rückwirkend für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 abgezogen.

Renten orientieren sich an Lohnentwicklung

Die Hand einer älteren Person blättert in einem Portemonnaie.

Da die Rentenerhöhung über der Inflationsrate liegt, bedeutet sie ein reales Plus im Portemonnaie.

Da sich die Renten an der Lohnentwicklung der letzten zwei Jahre in Deutschland orientieren, ist die positive Rentenentwicklung auf die gestiegenen Löhne zurückzuführen. Damit fällt sie höher aus als die aktuelle Inflationsrate, die derzeit bei gut zwei Prozent liegt. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner auch wirklich ein kleines Plus auf dem Konto haben.

Bereits seit vergangenem Jahr ist die Erhöhung in West und Ost gleich hoch, da die Renten in beiden Teilen Deutschlands mittlerweile angeglichen sind.

Steuerpflichtig nach Rentenerhöhung: Was tun?

Die Auswirkungen von Erhöhungen auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente sind meist gering. Es kann aber passieren, dass nach einer Erhöhung der steuerpflichtige Teil den Grundfreibetrag (für 2025: 12.096 Euro für Singles, der doppelte Wert für Verheiratete) übersteigt. Dann ist eine Steuererklärung notwendig.

Lohnsteuerhilfevereine weisen darauf hin, dass auch Rentner Ausgaben etwa für Gesundheit, Handwerker, Spenden oder Werbungskosten steuermindernd geltend machen können, sodass die tatsächliche Steuerlast dann meist moderat ausfällt. Den jährlichen Anpassungsbetrag müssen Rentner generell in ihrer Steuererklärung angeben. Neben dem steuerpflichtigen Anteil der Rente werden auch andere steuerpflichtige Einnahmen – beispielsweise aus Vermietung – auf den Grundfreibetrag angerechnet und müssen bei der Frage der Steuerpflicht berücksichtigt werden.

Rentenfreibetrag sinkt für zukünftige Rentner

Neben dem Grundfreibetrag gibt es den Rentenfreibetrag. Dabei handelt es sich um den steuerfreien Anteils der jeweiligen Bruttorente. Je höher der Rentenfreibetrag, desto geringer der Betrag, den das Finanzamt besteuert. Die Höhe des Rentenfreibetrags richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Für kommende Generationen sinkt er jährlich um 0,5 Prozent. Beispiel: Für einen Arbeitnehmer, der im Jahr 2025 in Rente geht, sind 16,5 Prozent der Bezüge steuerfrei. Bei einen Renteneintritt im Jahr 2026 beträgt der steuerfreie Anteil hingegen nur noch 16 Prozent.

Rente nach 45 Versicherungsjahren

Das Mindestalter für den Renteneintritt hängt vom Geburtsjahrgang ab, denn die Altersgrenze steigt bis 2029 stufenweise an. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat, kann aber als besonders langjährig Versicherter grundsätzlich schon früher abschlagsfrei in Rente gehen. Auch hierfür steigt die Altersgrenze für alle Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 langsam an. Lag sie für alle vor dem Jahr 1953 Geborenen noch bei 63 Jahren, gibt es die abschlagsfreie Rente für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen frühestens mit 65 Jahren.

Rente mit 63 mit Abschlägen nach 35 Jahren möglich

Auch nach 35 Versicherungsjahren ist bereits ein Renteneintritt möglich, das Mindestalter beträgt 63. Allerdings wird pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs ein Abschlag von 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Das bedeutet, dass Beitragszahler des Geburtsjahrgangs 1964 und später Geborene Abschläge von 14,4 Prozent hinnehmen müssen, da sie 48 Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Ein Paar mit Laptop und Taschenrechner

Früher in Rente zu gehen ist für viele attraktiv – und je nach Beitragsjahren und Jahrgang mit oder ohne Abschläge möglich.

Ausbildungs- und Erziehungszeiten werden angerechnet

Angerechnet auf die Versicherungszeit werden unter anderem Schul- und Studienzeiten oder auch Erziehungszeiten von Kindern. Wer wissen möchte, ab wann genau er in Rente gehen kann und wie hoch die Rente ausfallen wird, kann dies mithilfe des Rentenrechners der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.

Schwedische Geldscheinen und Münzen auf einem Tisch.

In Schweden zahlen auch Selbständige und Beamte in die gesetzliche Rente ein. Ein Teil davon wird in Aktienpakete angelegt.

Rentnerin Gisela Körnig führt ein kleines Mädchen über die Straße.

Viele Norddeutsche bessern ihre Rente auf, indem sie weiterarbeiten. Bei vielen sind Geldsorgen der Grund, andere möchten Beschäftigung haben.

Eine ältere Frau sitzt an einem Wohnzimmertisch mit Stift, Papier und Taschenrechner

Viele Beschäftigte möchten vor dem Ruhestand weniger arbeiten. Die Altersteilzeit macht das möglich. Wie funktioniert sie?

Rentnerin Christel C. sitzt mit Lockenwicklern auf ihrem Sofa. Auf der Sofalehne sitzen zwei Teddybären.

Die Rentenprognosen werden vor allem für Frauen düsterer. Was sind die Gründe für Altersarmut bei Frauen? Lässt sie sich vermeiden?

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