Geopolitik

Bundesverfassungsgericht: Linke fordert Vorschlagsrecht bei Richterwahl | ABC-Z

Die Linke fordert ein eigenes Vorschlagsrecht bei der Besetzung von Richterposten am Bundesverfassungsgericht. “Wir wollen, dass der Nominierungsschlüssel verändert wird und uns auch eine Nominierung zusteht”, sagte Parteichef Jan van Aken der Rheinischen Post. “Natürlich darf die CDU dann jemanden vorschlagen, den wir mitwählen würden, auch wenn er nicht unser Herzenswunsch ist. Dafür dürfen wir aber genauso jemanden vorschlagen, der nicht Herzenswunsch der CDU ist.” 

Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Da Union, SPD und Grüne im neuen Bundestag nicht über eine Zweidrittelmehrheit verfügen, sind sie bei der Wahl auf Stimmen der Linken angewiesen. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten orientiert sich bisher an der Stärke der Fraktionen, die Linke wurde dabei bislang ebenso wie die AfD nicht berücksichtigt.

Brief an die Fraktionen von Union, SPD und Grünen

Laut van Aken hat die Linke nun einen Brief an die Fraktionen von Union, SPD und Grünen geschrieben, in dem sie ein Mitspracherecht einfordert. Wenn jemand dann bei einem Vorschlag gar nicht mitgehen könne, könne man ausnahmsweise ein Veto einlegen, sagte der Parteichef. Das sei das normale Verfahren und eine völlig vernünftige Lösung.

Der Umgang der Union mit der Linken hat zuletzt für erhebliche Verärgerung in der Linksfraktion gesorgt. Nachdem Fraktionschefin Heidi Reichinnek am Freitag bei der Wahl des Parlamentsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste die Unterstützung verweigert worden war, drohte sie mit Konsequenzen, auch bei der Richterwahl. Van Aken verwies darauf, dass die schwarz-rote Koalition auch für die geplante Reform der Schuldenbremse eine Zweidrittelmehrheit brauche. “Es geht nur mit uns. Dafür muss man aber mit uns reden.”

Back to top button