Bundesjustizministerin: Hubig will Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen neu regeln | ABC-Z

Die Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen soll neu geregelt werden. Die geltenden Gesetze hätten viele Schlupflöcher, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. “Deshalb meinen manche Vermieter, man könne die Mietpreisbremse umgehen, indem man in seine Wohnung zwei Stühle stellt. Wir wollen dieser Masche einen Riegel vorschieben.”
Der Bundestag hatte die Mietpreisbremse in dieser Woche bis 2029 verlängert. Sie gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt auch für möblierte Wohnungen. Vermieter können jedoch zusätzlich zur Kaltmiete einen Möblierungszuschlag verlangen, den sie nicht gesondert im Mietvertrag ausweisen müssen, sodass er für Mieter schwer nachzuvollziehen ist.
Hubig kündigte nun an, besser regeln zu wollen, was Vermieter für die Möbel verlangen können. “Es macht einfach einen Unterschied, ob Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche so gestaltet sind, dass man da mit einem Koffer einziehen kann, oder ob da nur ein Tisch und zwei Stühle stehen”, sagte die Bundesjustizministerin.
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