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Mindestlohn steigt in zwei Stufen | ABC-Z

Die unabhängige Mindestlohnkommission hat sich auf einen höheren Mindestlohn geeinigt. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission zugestimmt und eine Erhöhung in zwei Stufen vereinbart, teilte die Kommission am Freitag, 27. Juni, mit. Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro steigen. In einem zweiten Schritt sind ab 1. Januar 2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro vorgesehen. Laut Mindestlohngesetz beschließt die zuständige Kommission alle zwei Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns.

Nach der Entscheidung der Mindestlohnkommission warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) in einer ersten Reaktion vor den Folgen. Der HDE stehe zu der unabhängigen Mindestlohnkommission, kritisierte aber vor allem die politische Einmischung im Vorfeld der heutigen Entscheidung scharf. Der HDE fürchtet „erhebliche Jobverluste im Einzelhandel“. Mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Branche, die sich seit sechs Jahren in der Rezession beziehungsweise Stagnation befindet, sei ein Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 sowie 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 „nicht mehr zu stemmen“.

Im Vorfeld hatten auch zahlreiche Transport- und Logistikverbände von den Folgen einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro gewarnt, wie sie etwa von der SPD gefordert worden ist.

Mit dem Ergebnis hätten die Sozialpartner „eine konstruktive Lösung gefunden“, sagte Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer für die Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission, am Freitag in Berlin. Der DGB sprach von langwierigen Verhandlungen. Man erreiche damit den aktuellen 60-Prozent-Medianlohn und lege die „Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn“. Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren laut DGB rund sechs Millionen Arbeitnehmer.

„Die Mindestlohnkommission hat nach schwierigen Verhandlungen ein ausgewogenes, aber für die Unternehmen herausforderndes Ergebnis erzielt“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. „Die Einigung zeigt die Handlungsfähigkeit innerhalb der Sozialpartnerschaft und ist auch ein Signal gegen die Bevormundung und Einmischung der Politik in die Arbeit der Mindestlohnkommission. Die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften funktioniert, auch wenn sie schmerzhafte Kompromisse für beide Seiten erfordert.“ Es sei nun an der Politik, „ihrer eigenen Verantwortung gerecht zu werden und Reformen zu beschließen, die mehr Netto vom Brutto ermöglichen“. Der ungebremste Anstieg der Sozialversicherungsabgaben könne nicht von der Mindestlohnkommission aufgefangen werden, sagte Kampeter.

Die Empfehlung der Kommission muss anschließend vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung als rechtskräftig erlassen werden.

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