Combat 18: Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder von Combat 18 hat begonnen | ABC-Z

Vier mutmaßliche Rechtsextremisten sollen die 2020 verbotene Organisation Combat 18 bis mindestens 2022 weiterbetrieben haben. In dem Strafverfahren (32 KLs 28/24) geht es um den Vorwurf, dass die
Beschuldigten im Alter von 40 bis 49 Jahren gegen ein Vereinigungsverbot
verstoßen haben. Zum Auftakt des Prozesses wollten sich die aus Dortmund, Eisenach, Daun und
Gießen stammenden Angeklagten nicht zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft äußern.
Das Bundesinnenministerium hatte Combat 18 verboten, weil die
Gruppierung eine “rassistische, nationalsozialistische und
antisemitische” Gesinnung propagiere. Der Name bedeutet so viel wie “Kampfgruppe Adolf Hitler”. Die Ziffern 1 und 8 stehen für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets, also AH.
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft traf sich die Gruppe bereits kurz nach dem offiziellen Verbot in Thüringen zu einer Wanderung. Auf sichergestellten Fotos ist eine Gruppe von mindestens 16 Männern am Mahnmal für Gefallene der Weltkriege zu sehen. In einer Kurznachricht an einen interessierten Teilnehmer soll einer der Angeklagten einige Tage zuvor
jedoch geschrieben haben, dass es sich bei dem Treffen um eine “rein
freundschaftliche Sache ohne jeden politischen Hintergrund” handele. Und
er fügte noch hinzu, dass er unpolitische Kleidung tragen soll.
Bis zu einer Razzia im April 2022 soll es mindestens 13 weitere Treffen gegeben haben, darunter ein “Leistungsmarsch” vom
Hermannsdenkmal zu den Externsteinen. Andere Treffen dienten laut Generalbundesanwalt dazu, mögliche Neumitglieder zu umwerben.
Auch mindestens zwei neue Mitglieder seien in die verbotene Neonazigruppe aufgenommen worden – Voraussetzung war laut Anklage das Bestehen eines Wissens-Tests zum Nationalsozialismus.
Zu Beginn der
Verhandlung rügte einer der Verteidiger die Besetzung des Gerichts. Eine
der ausgelosten Schöffinnen hatte sich wenige Tage vor Prozessstart
krankgemeldet. Der Anwalt zweifelt jedoch daran, dass die Laienrichterin
tatsächlich verhandlungsunfähig ist. “Das bisherige Attest ist
keinesfalls ausreichend”, bemängelte er.
Erste Zeugen vernommen
Über den Antrag soll spätestens bis Mitte Juli entschieden werden. Dennoch
wurden am ersten Verhandlungstag schon die ersten Zeugen vernommen.
Dabei handelte es sich um Beamte des Bundeskriminalamts, die unter
anderem mit der Auswertung der Mobiltelefone befasst waren.
Eine Beamtin erkannte auf Nachfrage der
Verteidiger beim Betrachten der Fotos von der Wanderung in Thüringen
“keinen politischen Bezug”. Für den Prozess sind noch Verhandlungstage bis September angesetzt.