Geh-/Radweg mündet ein Vorfahrt? | ABC-Z

Folgende Örtlichkeit: 30-Zone
Vom Gefühl her bin ich dort als VT nicht von Rechts vor Links sondern von Nachrang für den Geh-/Radweg ausgegangen. Wahrscheinlich, weil der Weg in einer Grünanlage verläuft.
Bei näherem Betrachten kann ich jedoch keine Anhaltspunkte entdecken, warum dort nicht Rechts vor Links gelten sollte. Selbst, wenn der Weg nicht als Straße gewidmet sein sollte, gilt auf ihm die StVO, solange dort öffentlicher Verkehr vorgesehen ist, was offenkundig der Fall ist (Vz. 240). Ein abgesenkter Bordstein ist das auch nicht, er ist im gesamten Verlauf auf dem gleichen Niveau. Muss es sich um eine öffentlich gewidmete Straße handeln, damit sie an den Vorfahrtsregeln teilnimmt? Falls ja, bestünde das Problem der zweifelsfreien und unmittelbaren Erkennbarkeit für VT.