Wie ein neues Gesetz die Meinungsfreiheit schützen soll | ABC-Z

Berlin. Justizministerin Hubig stellt klar: Wer andere mit Einschüchterungsklagen „mundtot“ klagt, soll künftig durch das Gericht sanktioniert werden.
Mit einem Gesetzentwurf will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen sogenannten Einschüchterungsklagen vorgehen und so die Meinungsfreiheit in Deutschland besser schützen. Bei dieser Form der missbräuchlichen Klagen würden „Organisationen, Vereine, Journalistinnen und Wissenschaftler mit missbräuchlichen Klagen überzogen, und zwar so massiv, dass sie hauptsächlich damit beschäftigt sind, sich zu verteidigen und das zu finanzieren“, sagte Hubig im Interview mit unserer Redaktion. „Damit sollen sie mundtot gemacht werden.“
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Unter Einschüchterungsklagen verstehen Juristen offensichtlich unbegründete Klagen. Sie zielen laut Justizministerium darauf ab, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Das trifft laut Bundesregierung vor allem etwa Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen.
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Auf Englisch werden diese Klagen als „SLAPP“ bezeichnet, „Strategic Lawsuits Against Public Participation“. SLAPP-Verfahren seien geeignet, „den freien öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu gefährden“, heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Justizministerium an diesem Freitag veröffentlichen will und der unserer Redaktion vorab vorliegt.
Ziel der Klagen ist es demnach Betroffene davon abzuhalten, „von der grundrechtlich verbürgten Meinungs- und Pressefreiheit praktischen Gebrauch zu machen“. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die alle Mitgliedstaaten bis Mai 2026 umsetzen müssen.
„Gerichtsverfahren dürfen nicht dazu missbraucht werden, Menschen das Leben schwerzumachen.“
Justizministerin Hubig hob hervor, dass die Klagemöglichkeit auch mit dem neuen Anti-SLAPP-Gesetz bestehen bleibe. „Aber wenn das Gericht eine missbräuchliche Klage erkennt, kann es Hürden für den Kläger einbauen, etwa durch höhere Gebühren.“ So sieht es der Gesetzentwurf vor. In der Kostenentscheidung soll das Gericht demnach der Klägerin oder dem Kläger als Sanktion eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können. „Außerdem sollen solche Verfahren schneller erledigt werden, und die Kläger sollen den Beklagten die Kosten zur Abwehr der Klage in erweitertem Umfang ersetzen müssen“, sagte Hubig. „Gerichtsverfahren dürfen nicht dazu missbraucht werden, Menschen, die sich öffentlich engagieren, das Leben schwerzumachen.“
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