Wirtschaft

Schweizer Bankgesetz: Polizei durchsucht Redaktion und Wohnung von Schweizer Journalisten | ABC-Z

In der Schweiz sorgt eine Razzia gegen den bekannten Wirtschaftsjournalisten Lukas Hässig für Kritik. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, ließ die Staatsanwaltschaft in Zürich auf Druck des Zürcher Obergerichts Anfang Juni die Redaktion und Wohnung von Hässig durchsuchen. Dabei seien Laptop, Handy sowie mehrere Dokumente mitgenommen worden. Bekannt wurde die Aktion erst jetzt. 

Die Ermittlungsbehörden werfen Hässig dem Bericht zufolge vor, gegen das Schweizer Bankgeheimnis verstoßen zu haben. Der Vorwurf beruht auf dem umstrittenen Paragrafen 47 im Schweizer Bankgesetz, wonach die Weitergabe von Bankdaten mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Laut Tages-Anzeiger gilt der Paragraf auch
für Journalistinnen und Journalisten, “selbst wenn sie Konten von Kriminellen und Diktatoren enthüllen und damit
Missstände auf dem Schweizer Finanzplatz aufdecken”. Das Tagblatt merkt an, dass das auch im Widerspruch zum Quellenschutz steht.

Hässig betreibt ein eigenes, unabhängiges Wirtschaftsportal mit dem Namen Inside Paradeplatz. Die Seite informiert über Themen aus der Finanzwelt und hat einen Fokus auf Banken. In der Vergangenheit berichtete sie mehrfach über Skandale.

Ermittlungen wegen Bankenrecherche von 2016

Die Razzia steht laut Inside Paradeplatz in Verbindung mit Artikeln des Portals von 2016 über einen solchen Skandal. Es geht um Bankdaten rund um den früheren
Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. Inside Paradeplatz berichtete damals über angeblich vorab getätigte private Investitionen von Vincenz bei Firmen, die dann als Kunden bei der Raiffeisen-Bank landeten. Vincenz wurde inzwischen in erster
Instanz zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Artikel in der Handelszeitung von 2019 brachte ans Licht, dass rund um die Causa bei einer internen Untersuchung der Bank Julius Bär nach einem Informanten gesucht worden sei. Im Zusammenhang mit dem Leck ging es um Artikel mit Insiderinformationen auf Inside Paradeplatz. Daraufhin wurde die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte schon 2019 wegen einer möglichen Bankgeheimnis-Verletzung aktiv. Der ehemalige Raiffeisen-Chef Vincenz und ein Vertrauter hatten Anzeige
erstattet. Die Ermittlungen liefen zunächst gegen unbekannt, seit Herbst 2024 wurde dann laut Hässig ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Laut Tages-Anzeiger wehrte sich die Staatsanwaltschaft von Anfang an, gegen den Journalisten vorzugehen. Schon im
Dezember 2021 habe sie in einer Verfügung geschrieben, dass die Medien unter
besonderem Schutz stünden. Nun habe das Zürcher Obergericht die Staatsanwaltschaft laut Hässig aber “gezwungen”, gegen ihn vorzugehen. Damit habe ein Schweizer
Gericht ein direktes Vorgehen gegen die Medien angeordnet, auf Basis eines Paragrafen, der laut zahlreichen Experten “klar gegen die
Pressefreiheit verstößt”.

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