Wirtschaft

VW muss keine 4,3 Millionen Strafe zahlen – wegen einer Behördenpanne – Wirtschaft | ABC-Z

Volkswagen hat ja wahrlich genug Probleme: die Konkurrenz aus China, sinkende Gewinne, die schleppende E-Auto-Umstellung und natürlich Donald Trump, um nur mal einige zu nennen. Doch nun hat der Konzern immerhin eine Sache vom Hals. Ein Problem, das – im schlimmsten Fall – 4,3 Millionen Euro hätte kosten können. Ein gefordertes Bußgeld in ebendieser Höhe gegen VW wird nämlich nicht weiter verfolgt. Grund dafür: eine Panne bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Sie versäumte es, an entscheidender Stelle die Unterschrift zu setzen. Zuerst hat das Politikjournal Rundblick darüber berichtet.

Es sei zutreffend, dass einem Dezernenten ein „formaler Fehler“ unterlaufen sei, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage. Es handele sich aber um einen „Einzelfall“, der „auf der Verkettung unglücklicher Umstände beruhte“. Wie genau diese „unglückliche Verkettung“ aussah, dazu äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht. Eigentlich hätte das entsprechende Schriftstück von einem Abteilungsleiter oder einem Vorgesetzten geprüft werden müssen. Dies wurde offenbar versäumt. „Die Belastung der Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Hannover ist sehr hoch; das trifft auch auf die betroffene Abteilung zu“, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Bei dem Bußgeld geht es um Datenschutzverstöße bei der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals. Der Konzern hatte nach dem Auffliegen des Abgasbetrugs Daten an einen US-Aufseher weitergegeben. Der Landesdatenschutzbeauftragte rügte dies: Der Autobauer habe seine Mitarbeitenden nicht ausreichend darüber informiert und auf diese Weise gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, so der Vorwurf.

So ist nun mal die Vorgabe: Ohne Unterschrift keine Beschwerde

VW wehrte sich vor Gericht gegen das verhängte Bußgeld. Und war damit zunächst auch erfolgreich; das Landgericht Hannover gab dem Autohersteller in erster Instanz Ende Februar recht. Dagegen wiederum legte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben im März Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz ein. Diese musste sie nun durch die fehlende Unterschrift zurücknehmen: Als die Unterlagen im April an das Oberlandesgericht Celle weitergereicht wurden, sei der Fehler aufgefallen. Der zuständige Staatsanwalt hatte die Beschwerde nicht persönlich unterzeichnet. Und, so ist die Vorgabe: ohne Unterschrift keine Beschwerde. Volkswagen muss dementsprechend keine 4,3 Millionen Euro zahlen.

Die CDU-Fraktion, die im niedersächsischen Landtag in der Opposition sitzt, spricht von einem „Skandal“. Es handele sich um „einen folgenschweren Fehler, der dem Land Niedersachsen massiven finanziellen Schaden“ zufüge. Man wolle die Sache nun im Rechtsausschuss beraten.

Offen bleibt aber, ob das Oberlandesgericht Celle auch so entschieden hätte, wenn der Mitarbeiter an entsprechender Stelle unterschrieben hätte und das OLG über die Sache hätte verhandeln können.

Gegen die eigentliche Datenschutz-Rüge selbst konnte VW vor einer Woche nur einen Teilsieg erringen. Zwar wurden zwei der fünf Verwarnungen aufgehoben. Die entscheidende Rüge aber, wonach die Mitarbeitenden nicht ausreichend informiert worden seien, hatte Bestand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, VW kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Auswirkungen auf das Bußgeld hat das aber nicht mehr. Die 4,3 Millionen Euro sind für den Fiskus weg.

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