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Entscheidung des Bundeskartellamts zu 50+1 kommende Woche | ABC-Z

Stand: 12.06.2025 18:20 Uhr

Das Bundeskartellamt prüft seit mehr als einem Jahr, ob die DFL die 50+1-Regel in den Bundesligen konsequent und einheitlich umsetzt. Nun soll das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung veröffentlicht werden – aus dem sich neue Aufgaben für die DFL ergeben könnten.

Nach Informationen der Sportschau wird das Bundeskartellamt Anfang kommender Woche die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die Öffentlichkeit über das Ergebnis ihrer Prüfung zur Umsetzung von 50+1 im deutschen Fußball informieren. Es wäre angesichts der bisherigen Argumentation der Behörde keine Überraschung, wenn das Bundeskartellamt zum dem Schluss käme, dass die 50+1-Regel im deutschen Fußball unzureichend angewendet wird.

Wichtig ist dabei:

  • Das Bundeskartellamt verkündet das Resultat einer Prüfung, eine Art Gutachten – es ist kein kartellrechtliches Urteil.
  • Die 50+1-Regel stünde damit nicht zwangsläufig vor dem Aus.
  • Daraus ergeht aber möglicherweise eine Aufgabenstellung für die DFL: Wenn sie 50+1 erhalten will, muss die Regel konsequent angewendet werden. Dazu müssten einige Klubs unter Umständen ihre Strukturen anpassen. Ansonsten könnte die Regel in Gefahr geraten.

“Wir gucken jetzt sehr genau darauf, wie 50+1 gelebt wird”, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, der Sportschau bereits im Dezember 2024. Die einheitliche Anwendung der Regel für alle Klubs sei dabei entscheidend.

Die DFL hatte im April 2024 mitgeteilt: “Die 50+1-Regel ist ein zentraler und elementarer Bestandteil der Satzung des DFL e.V. und gilt für alle Mitglieder und Organe des Ligaverbandes.” Die Vereinsprägung der Klubs im Spielbetrieb sei “ein Wesenskern” der Bundesliga und der 2. Bundesliga. “Das DFL-Präsidium wird sich auch weiterhin für den Schutz und den Fortbestand der 50+1-Regel einsetzen.”

Einfluss durch ein EuGH-Urteil

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) führte Ende 2023 zu neuen Fragestellungen in dem Verfahren des Bundeskartellamts. Der EuGH hatte eine Verbandsregel im belgischen Fußball akzeptiert, sofern diese transparent, objektiv, präzise und nicht-diskriminierend gestaltet sei und in der Praxis entsprechend durchgesetzt werde.

Gleiches gelte damit für andere Verbandsregeln, wie eben 50+1 im deutschen Fußball. Deshalb hatte Deutschlands oberste Wettbewerbsbehörde sein eigentlich bereits beendetes Prüfverfahren neu aufgenommen.

Im Fokus: Leverkusen, Wolfsburg, Leipzig, Hannover

Aber auch die vertragliche Situation zwischen Investor Martin Kind und eingetragenem Verein bei Hannover 96 wollte sich das Kartellamt genauer anschauen, und ob dort die 50+1-Regel überhaupt noch richtig angewendet wird. Bei der hart umkämpften Abstimmung im Januar 2024 über die Einbeziehung eines Investors in die Geschäfte der DFL blieb der Eindruck, dass Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 entgegen der Weisung des Muttervereins Hannover 96 e. V. mit “Ja” gestimmt hat. Kind machte nie öffentlich, wie er abgestimmt hat. Immer wieder kritisierte der Mutterverein, dass Kind sich gegen Weisungen stellte. Das Weisungsrecht nannte die DFL zuvor “maßgeblich für die Einhaltung von 50+1”.

Zudem rückte in dem wiederaufgenommenen Prüfverfahren erstmals Rasenballsport Leipzig in den Fokus der Wettbewerbsbehörde. Bei RB Leipzig sei es möglich, dass die Zielsetzung von 50+1 nicht erfüllt werde – “aufgrund einer für stimmberechtigte Neumitglieder nicht hinreichend offenen Ausgestaltung des Muttervereins RasenBallsport Leipzig e.V.”, hieß es 2024 in einem Schreiben der Wettbewerbshüter an die Verfahrensbeteiligten. Bei RB gibt es nur etwas mehr als 20 ausgesuchte stimmberechtigte Mitglieder, die dem Investor “Red Bull” nahestehen.

Außerdem müssen weiterhin die Strukturen der offiziell von der 50+1-Regel ausgenommenen Klubs Bayer 04 Leverkusen und VfL Wolfsburg mit den Vorgaben in Einklang gebracht werden. Dabei hatten das Amt und die DFL eigentlich schon eine Einigung zu den beiden Klubs gefunden.

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Leverkusen und Wolfsburg: Ein Kompromiss wurde nie umgesetzt

Denn der Ursprung der Prüfung durch das Bundeskartellamt reicht bis 2018 zurück. Damals hatte die DFL unter dem ehemaligen Präsidenten Reinhard Rauball und dem damaligen Geschäftsführer Christian Seifert das Bundeskartellamt darum gebeten zu prüfen, ob die Regel mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Das Ergebnis legte das Bundeskartellamt 2021 vor: Die 50+1-Regel ist mit demnach mit Kartellrecht vereinbar, die Ausnahmen von der Regel für Bayer 04 Leverkusen und den VfL Wolfsburg sind es aber nicht. Beide Seiten fanden aber einen Kompromiss: Bei einem zu hohen Verlustausgleich durch ihre Mutterkonzerne sollten die Klubs aus Wolfsburg und Leverkusen eine Art Luxussteuer bezahlen müssen.

In dem Kompromissvorschlag ist außerdem festgehalten, dass ein Gremienposten für Vereinsvertreter geschaffen wird. Weitere Ausnahmen sollte es in der Zukunft nicht geben. Mit dieser Lösung hätten die beiden Klubs Bestandsschutz gehabt und die anderen Vereine zumindest vom Kartellamt Rechtssicherheit. Dieser Kompromiss wurde auch vom Bundeskartellamt befürwortet, aber nie beschlossen – denn dann ergaben sich mit dem EuGH-Urteil neue Fragestellungen.

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