Vorwurf der Völkermord-Beihilfe: Französische Justiz ermittelt nach möglicher Blockade von Gaza-Hilfen | ABC-Z

Die französische Antiterrorstaatsanwaltschaft hat Vorermittlungen wegen Beihilfe zum Völkermord durch eine Blockade von Hilfslieferungen in den Gazastreifen eingeleitet. Im Zentrum der Ermittlungen stehen mehrere französisch-israelische Staatsbürger, die verdächtigt werden, vergangenes Jahr zwischen Januar und Mai die Durchfahrt von Lastwagen mit Hilfsgütern an Grenzübergängen behindert zu haben, wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf Justizkreise berichtet. Demnach drängten Staatsanwälte auf Ermittlungen über solche möglichen Fälle am Nitzana-Grenzübergang zwischen Ägypten und Israel sowie am Grenzposten Kerem Shalom zwischen Israel und dem Gazastreifen.
Geklagt hatten im November eine jüdische Organisation und eine französisch-palästinensische Person. In der Anklage hieß es, die Beschuldigten hätten insbesondere durch physische Blockaden und Aufrufen zu entsprechenden Aktionen versucht, die Einfuhr von Lastern mit Hilfslieferungen an israelisch kontrollierten Grenzübergängen in den Gazastreifen zu blockieren. Verdächtigt werden in der Anklage die pro-israelischen Gruppen mit den Namen “Israel is forever” und “Tzav-9”.
Die auf Verfahren zu Terrorakten spezialisierte Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beihilfe zum Völkermord, Anstiftung zum Völkermord und Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Anwälte der Kläger reagierten zufrieden auf die Entscheidung.
Hafenarbeiter in Frankreich verweigern Verschiffen von Militärgütern nach Israel
Immer häufiger wird der Vorwurf laut, die israelische Kriegsführung im Gazastreifen sei ein Völkermord. Dieser Vorwurf wurde allerdings nicht von Gerichten bestätigt.
Einzig der Internationale Gerichtshof (IGH), das höchste Rechtsorgan der Vereinten Nationen, hatte vergangenes Jahr Israel dazu aufgerufen, Maßnahmen im Gebiet von Rafah zu stoppen, die den Bewohnern “Lebensbedingungen auferlegen könnten, die zu ihrer vollständigen oder teilweisen physischen Zerstörung führen könnten”. Dabei berief sich der IGH auf Israels Verpflichtungen unter der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Weitere zentrale Forderungen an Israel aus diesem Urteil sind, den Grenzübergang Rafah für die ungehinderte Lieferung dringend benötigter humanitärer Hilfe zu öffnen und einer Kommission zur Untersuchung von Völkermordvorwürfen ungehinderten Zugang zu gewähren.
Am Donnerstag erst hatten Hafenarbeiter in Südfrankreich nach Angaben
der Gewerkschaft CGT das Verschiffen von 14 Tonnen Militärgütern nach
Israel verweigert. Die Arbeiter im Hafen von Marseille-Fos weigerten
sich, militärische Komponenten zu verladen, die ins israelische Haifa
verschifft werden sollten, teilte die CGT mit. Die Arbeiter wollten
nicht “an dem laufenden Völkermord, der von der israelischen Regierung
inszeniert wird”, teilnehmen.