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Cum-Ex-Skandal: Ankläger kündigen Revision nach Urteil gegen Cum-Ex-Kronzeugen an | ABC-Z

Nach dem Urteil gegen den Kronzeugen Kai-Uwe Steck im Cum-Ex-Skandal hat die Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben. Man werde “vollumfänglich Revision einlegen”, gab die Kölner Staatsanwaltschaft bekannt. Damit wird das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.

Das Bonner Landgericht hatte den 53-jährigen Anwalt am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie zur Zahlung von 23,6 Millionen Euro verurteilt. Ihm wird demnach vorgeworfen, in den Jahren 2007 bis 2011 für Steuerbetrug mitverantwortlich zu sein, der zu einem Steuerschaden von 428 Millionen Euro geführt hat. Elf Millionen Euro der geforderten Summe hat Steck bereits gezahlt.  

Insbesondere die Höhe der verhängten Strafe weiche gravierend vom Antrag
der Staatsanwaltschaft
ab, sodass eine eingehende Prüfung der
schriftlichen Urteilsgründe notwendig sei, teilten die Ankläger mit. In ihrem Antrag hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung drang indes auf eine Verfahrenseinstellung. Nach dem Urteil zeigte sie sich jedoch erleichtert über die Bewährungsstrafe und deutete an, von einer Revision abzusehen. 

Steck ist der frühere Kanzleipartner des sogenannten Cum-Ex-Architekten Hanno Berger.
Während Berger bis zuletzt von der Rechtmäßigkeit seines Handelns
überzeugt war, gab sich Steck geläutert, kooperierte mit der
Staatsanwaltschaft und fungierte ab 2016 als Kronzeuge. Durch seine umfangreichen Aussagen habe er die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals sowie die Bestrafung von Beteiligten wesentlich vorangebracht, teilte das Gericht mit.

Beim sogenannten Cum-Ex-Skandal verschoben Finanzakteure vor allem zwischen 2006 und 2011 Aktien
mit und ohne Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte
Steuern erstattet zu bekommen. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus somit einen zweistelligen
Milliarden-Euro-Betrag ein.

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