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Digitale Kennzeichenerfassung – Nicht immer zuverlässig | NDR.de – Ratgeber | ABC-Z

Stand: 28.05.2025 16:28 Uhr

Ob Tiefgarage oder Supermarkt: An vielen Parkplätzen gibt es bei der Ein- und Ausfahrt keine Schranke mehr, sondern eine digitale Kennzeichenerkennung. Ungerechtfertigte Strafgebühren sind trotzdem noch möglich.

von Victor Kupka

Die digitale Erkennung der Kennzeichen verspricht für Parkende viele Vorteile: Weder ein Papierticket noch eine Parkscheibe sind nötig. Das Parken wird so einfacher und konfliktfreier: Das Ticket kann nicht verloren gehen, die Parkscheibe weggelassen werden.

Wie funktioniert das digitale Parken?

Bei der Einfahrt wird mithilfe einer Kamera das Kennzeichen erfasst und die Einfahrtszeit gespeichert. Danach gibt es meist zwei unterschiedliche Systeme:

  • Entweder man fährt innerhalb des Zeitraums, den die Park-Bestimmungen vorgeben, einfach wieder vom Parkplatz, zum Beispiel bei Supermärkten,
  • oder Kunden müssen nach dem Parken an einem Automaten ihre Kennzeichen eingeben. Das System zeigt dann die fällige Parkgebühr an. Nach dem Bezahlvorgang kann man vom Parkplatz fahren.

“Parkraumbewirtschafter” überwachen die Parkplätze

Auch wenn die Parkplätze zu Supermärkten, Bahnhöfen oder Touristenattraktionen gehören: betrieben werden sie meist von Überwachungsunternehmen – so genannten Parkraumbewirtschaftern. Diese müssen die Parkbedingungen, wie beispielsweise die maximale Parkdauer, gut lesbar und an mehreren Stellen des Parkplatzes aushängen.

Parkstrafen liegen meist zwischen 30 und 60 Euro

Mit dem Benutzen der Parkfläche kommt zwischen dem bewirtschaftenden Unternehmen und dem Parkenden ein Vertrag zustande. Auch etwaige Strafen fordern diese Parkraumbewirtschafter ein. Sie liegen meist zwischen 30 und 60 Euro. Ist die Vertragsstrafe gerechtfertigt, sollte sie zügig bezahlt werden, weil sonst auch Mahn- oder Inkassogebühren anfallen können.

Widerspruch gegen Vertragsstrafe: Worauf kommt es an?

Immer wieder kommt es offenbar vor, dass die Parkraumbewirtschafter im Nachgang per Post eine Vertragsstrafe an ihre Kunden schicken. Darin wird den Parkenden ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeworfen und eine Strafgebühr gefordert. Im Detail geht es oft darum, dass die Kunden den Parkplatz angeblich nach der Eingabe des Kennzeichens nicht schnell genug verlassen oder falsche Angaben zum Zeitpunkt der Einfahrt gemacht haben.

Wer sich sicher ist, die Parkgebühr ordnungsgemäß gezahlt zu haben, sollte sich gegen die Vertragsstrafe wehren. Dabei hilft natürlich eine Quittung oder ein Foto des bezahlten Tickets. Ein Widerspruch gegen die Vertragsstrafe sollte als Einwurfeinschreiben zugestellt werden, raten die Verbraucherzentralen.

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Dieses Thema im Programm:

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02.06.2025 | 20:15 Uhr

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