Trump liebt den Notstand – auch wenn’s keinen gibt | ABC-Z

Washington. Verfassungsbruch, Chaos und Justiz-Eskalation: Trump wird zur Dauerbelastung für Unternehmen und Verbraucher – weltweit.
Wenn die Lage diffus ist, und das ist sie beim unberechenbarsten US-Präsidenten seit Menschengedenken immer, lohnt der Blick auf den Kern: Das kaum mehr zu durchdringende Hickhack um die universellen Strafzölle Donald Trumps, die juristisch binnen kürzester Zeit einkassiert und dann wieder in Kraft gesetzt wurden, kennt nur einen Verantwortlichen: Donald Trump. Das Chaos geht allein auf sein Konto.
Dem Präsidenten standen genügend gerichtsfeste Instrumente zur Verfügung, als er sich entschloss, die Welt mit seinen ökonomisch irrsinnigen „tariffs” an den Verhandlungstisch zu kujonieren.
Kein Präsident hat das vor ihm gewagt
Aber er entschloss sich zu einem Paragrafenwerk, das mit „Notständen” hantiert. In dem aber das Wort „Zölle“ gar nicht vorkommt. Kein Präsident vor ihm hat das gewagt.
Aber Trump liebt Notstände. Gerade solche, die es nicht gibt. Die man aber am Parlament vorbei instrumentalisieren kann, um dem Volk zu suggerieren, die Nation stehe am Abgrund und müsse im Hauruck-Verfahren gerettet werden. Hallo? Handels-Defizite haben die USA seit 50 Jahren…
Rückschlag für Trump: US-Gericht blockiert Zollpolitik
Dieser Unfug musste vor dem Handelsgericht zwangsläufig scheitern. Dass ein Berufungsgericht – ohne in der Sache zu entscheiden – das Urteil nun bis voraussichtlich Mitte Juni auf Eis legt, gehört zum US-Rechtsstaatsprinzip. Trump hat noch lange nicht gewonnen.
Trumps Zölle: Leidtragende sind Betriebe, Arbeiter, Konsumenten
Auch das letzte Mittel, der Oberste Gerichtshof, ist keine sichere Bank mehr für einen Mann, der die Gewaltenteilung mit Füßen tritt. Leidtragende sind Hunderttausende Betriebe, Arbeiter und Konsumenten, die jeden Tag wie Versuchskaninchen durch den Zoll-Fleischwolf gedreht werden.
Das kommt davon, wenn man einen verurteilten Verbrecher, zivilrechtlich bestraften Sexualtäter und Betrüger ins höchste Staatsamt wählt.