Designer-Mobiliar online kaufen: Risiken und rechtliche Aspekte – Stil | ABC-Z

Wenn man gerade eine Wohnung oder ein Haus gekauft hat, fehlt den meisten das Geld für schöne Einrichtungsgegenstände. Doch sobald das Eigenheim abbezahlt ist, wollen sich manche ihren Traum erfüllen und das Wohnzimmer mit Designermöbeln aufwerten. So kommt es, dass ein Mies-van-der-Rohe-Sessel oder die „Artichoke“-Leuchte von Poul Henningsen ins Haus gelangt.
Allerdings kann es sehr teuer werden, wenn man die Kreationen bedeutender Designer zum Marktpreis erwirbt. Deshalb sehen sich Eigentümer und Mieter im Internet auf verschiedenen Internetplattformen und Auktionsportalen um. Dort kann man seine Traumausstattung „neu ohne Verpackung“, als „Lagerfund“ oder „Restposten-Ware“ für einen Bruchteil des Neupreises ersteigern.
Wer sich für Möbel und Accessoires bestimmter Designer interessiert, informiert sich in der Regel vor dem Kauf darüber, welche Preise dafür üblich sind. Wird das gebrauchte Möbelstück eines berühmten Designers zu einem unerhört günstigen Preis angeboten, sollten Schnäppchenjäger vorsichtig sein. Denn wer eine Sache ersteigert, obwohl er vermutet oder sich sogar sicher ist, dass es sich um gestohlene Ware handelt, läuft Gefahr, sich selbst als Hehler strafbar zu machen.
Worauf Käufer achten sollten, um sich zu schützen, beschreibt der Fachanwalt für Strafrecht Alexander Betz aus München anhand eines Beispiels: „Ist die Lampe neu verpackt, furchtbar günstig und fehlt etwa der Kaufbeleg, könnte das ein Hinweis dafür sein, dass sie ‚vom Lastwagen gefallen‘ ist, ergo gestohlen wurde“, erläutert Betz. Tauche bei einem privaten Anbieter das gleiche Objekt originalverpackt gleich mehrmals im Profil auf, sei das verdächtig. Außerdem rät er dazu, auf folgende Aspekte zu achten: Sind die Bewertungen des Verkäufers stimmig? Falls es ein Gespräch gab – wirkte er dabei glaubwürdig? Gibt es Rückverfolgungsmöglichkeiten für das Designobjekt, wie etwa eine Seriennummer?
:Darf man sich fürs Renovieren private Helfer holen?
Wer sich beim Hausbau oder beim Renovieren von Freunden und Bekannten helfen lässt, gerät leicht in die Grauzone der Schwarzarbeit. Wann man sich verdächtig macht und welche Kriterien vor Gericht entscheidend sein können.
Wer sich zum Kauf entscheidet, obwohl es sich offensichtlich um ein obskures Angebot handelt, müsse wissen, dass er dafür nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich belangt werden könne. Zum einen muss der Käufer den Gegenstand an den Eigentümer zurückgeben, zum anderen kann er auf Schadenersatz verklagt werden, wenn er das Möbelstück zum Beispiel zerstört oder beschädigt hat, erklärt Betz. Gegen den Händler wird der Käufer seinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in den allermeisten Fällen nicht durchsetzen können: „Die Händler sind dann schnell abgetaucht.“
In der Praxis sei es für die Gerichte allerdings oft nicht leicht, festzustellen, dass es sich tatsächlich um einen Fall von Hehlerei handelt, stellt der Rechtsanwalt fest. Gerade beim Gebrauchtwarenkauf fehlen Seriennummern, Rückverfolgungsmöglichkeiten und Kaufbelege, die für eine legale Herkunft des Gegenstandes sprechen, häufig allesamt. Ein Designer-Möbelstück ist möglicherweise auch deshalb begehrt, weil es schon hundert Jahre alt ist – wer wird da noch einen Kaufbeleg aufbewahrt haben.
Was die Aufklärung solcher Fälle auch erschwert: Die Preise für Antiquitäten und Designobjekte sind Schwankungen unterworfen. So wurden für Elemente aus zweiter Hand des Möbelsystems von USM Haller, das zu den Designklassikern zählt, schon mal deutlich höhere Preise aufgerufen, als es inzwischen der Fall ist. Deshalb lassen sich aus dem Preis allein nur bedingt strafrechtliche Schlussfolgerungen ziehen. „Ein Designerstück ist immer auch ein Spekulationsobjekt“ – so zumindest würde Betz für die Unschuld seines Mandanten plädieren, sollte er bereits einen zwielichtigen günstigen Kauf gemacht haben und vor dem Richter stehen.
