Letzte Verteidigungswelle: Alle Festgenommenen von mutmaßlicher rechter Terrorzelle in U-Haft | ABC-Z

Nach der Zerschlagung einer mutmaßlichen rechtsextremistischen Zelle sitzen alle fünf Festgenommenen in Untersuchungshaft. Das teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mit. Die 14- bis 18-Jährigen sollen sich “Letzte Verteidigungswelle” genannt und Anschläge auf Geflüchtete und politisch Andersdenkende geplant haben. Ihnen wird auch vorgeworfen, bereits Brandanschläge verübt zu haben.
Vergangenen Mittwoch wurden die mutmaßlichen Rechtsterroristen bei Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festgenommen. Vor etwa einem Jahr sollen sie sich zu der Gruppe zusammengetan haben, um Gewalttaten mit potenziell tödlichen Auswirkungen zu verüben. Ihnen werden unter anderem Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie versuchter Mord vorgeworfen.
Der Bundesanwaltschaft zufolge gehören der mutmaßlichen Zelle noch drei weitere Verdächtige im Alter von 18 bis 21 Jahren an, die sich schon vor der Razzia in Untersuchungshaft befanden. Einige der insgesamt acht Beschuldigten sollen bereits Brandanschläge verübt haben.
Brandanschläge, Hakenkreuze und rechtsextremistische Parolen
Die zwei mutmaßlichen Rädelsführer sollen im Oktober eine brennbare Flüssigkeit in einem bewohnten Gebäude im brandenburgischen Altdöbern entzündet haben. Dabei wurde niemand verletzt, es entstand ein Schaden von rund 500.000 Euro. Zwei weitere Beschuldigte sollen vergangenen Januar Pyrotechnik in eine bewohnte Geflüchtetenunterkunft in Schmölln in Thüringen geschossen haben, um einen Brand auszulösen, was ihnen misslang. Auch sollen sie Hakenkreuze und rechtsextremistische Parolen an das Haus geschmiert haben. Zudem sollen drei Verdächtige im Januar einen Anschlag mit Kugelbomben auf eine Geflüchtetenunterkunft im Senftenberg in Brandenburg geplant haben.
Die Bundesanwaltschaft sprach von einer “rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung”, die sich als “letzte Instanz zur Verteidigung der ‘Deutschen Nation'” betrachtet habe. Sie habe Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und Menschen aus dem linken politischen Spektrum verüben und einen “Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik” herbeiführen wollen.
Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren, aber auch danach sind Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt zusätzlich eine sogenannte Verantwortungsreife. Die Täter müssen also in der Lage sein, das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der vier minderjährigen Festgenommenen aus. Der Fünfte gilt mit 18 Jahren strafrechtlich als Heranwachsender.