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Drogenkonsum: Bundesgesundheitsministerin will den Handel mit Lachgas einschränken | ABC-Z

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will als eine ihrer ersten Amtshandlungen ein Verbot von Lachgas als Partydroge auf den Weg bringen. “Lachgas ist kein harmloser Spaß, sondern insbesondere für Kinder und Jugendliche mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden”, sagte die CDU-Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Diese reichten von Gefrierverletzungen über Ohnmachtsanfälle bis hin zu bleibenden Nervenschäden oder Psychosen. 

Für ein Verbot setze sie sich schon seit Jahren ein, sagte Warken. “Ich werde so schnell wie möglich einen Entwurf ins Bundeskabinett bringen.” Damit liege sie mit ihrem Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) auf einer Linie. Dessen Pläne wurden wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr umgesetzt.

Lachgasverbot im Versandhandel geplant

Konkret geht es laut Warken darum, dass Lachgas nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden darf. Zudem solle ein generelles Verbot gelten, Lachgas über den Versandhandel oder Automaten zu verkaufen.

Zudem will Warken – ähnlich wie Lauterbach zuvor – den Handel und Vertrieb von K.-o.-Tropfen gesetzlich verbieten und unter Strafe stellen. “Wir werden nicht weiter zulassen, dass Industriechemikalien als Vergewaltigungsdroge missbraucht werden”, sagte sie. CDU, CSU und SPD wollen laut ihrem Koalitionsvertrag geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen, “um insbesondere Kinder und Jugendliche vor Alltagssüchten zu schützen”.

Die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hatte im Dezember mitgeteilt, dass der Missbrauch von Lachgas ein anhaltender Trend sei. Im Jahr 2023 wurden demnach elf Todesfälle im Zusammenhang mit Lachgas polizeilich registriert. Lachgas kann in Deutschland derzeit legal erworben werden und ist besonders bei Jugendlichen beliebt.

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