Sorgerechtsstreit: Christina Block verliert auch in Karlsruhe – Panorama | ABC-Z

Im Kampf zerstrittener Eltern um die gemeinsamen Kinder eine gerechte Lösung zu finden, ist eine schier unlösbare Aufgabe, wie die Öffentlichkeit derzeit am bizarren Sorgerechtsstreit zwischen der Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann, Stephan Hensel, besichtigen kann. Er hatte die beiden jüngeren ihrer vier gemeinsamen Kinder nach einem Besuch im Jahr 2021 kurzerhand bei sich in Dänemark behalten – entgegen einer Vereinbarung mit der Ex-Frau. Diese steht nun im Verdacht, die Entführung der Kinder aus Dänemark nach Deutschland angezettelt zu haben, nachdem sie bereits gut zwei Jahre in Dänemark waren. Als handle es sich um gestohlene Möbel, die man sich per Selbsthilfe zurückholt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht dazu ein abschließendes Wort gesprochen: Die Kinder bleiben beim Vater – eine Verfassungsbeschwerde der Mutter wurde abgewiesen.
Genau genommen hat sich das oberste Gericht in Karlsruhe jedenfalls nicht im Detail mit der Frage befasst, wo nun die Kinder am besten aufgehoben sind. Vielmehr galt es, im Wirrwarr deutscher und dänischer Gerichtsentscheidungen zu klären, welches Gericht eigentlich zuständig sei und wo das letzte Wort in dem Streit gesprochen werden dürfe.
Das Karlsruher Gericht hat sich nun dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) angeschlossen. Das OLG hatte nach der nächtlichen Aktion vom 1. Januar 2024, als mehrere Personen den heute elfjährigen Jungen und das 14 Jahre alte Mädchen aus Dänemark nach Deutschland entführten, im Einklang mit der dänischen Justiz zwei Entscheidungen getroffen. Erstens müsse die Mutter die Kinder umgehend an den Vater herausgeben. Zweitens seien für alle weiteren Entscheidungen – insbesondere über das Sorgerecht – die dänischen Gerichte zuständig. Die deutsche Justiz sei aus dem Spiel.
So sieht das auch das Bundesverfassungsgericht. Denn welche Behörden und Gerichte letztlich die Entscheidung nach solchen beklemmenden Entführungsfällen treffen, bestimmt sich nach dem „gewöhnlichen Aufenthalt“ der Kinder. Das ist der zentrale juristische Begriff: Maßgeblich ist, wo die Kinder sich eingelebt haben, wo ihr soziales Umfeld ist, wo sie sich wohlfühlen. Das ist nach mehr als zwei Jahren beim Vater eindeutig Dänemark, so haben es die Gerichte festgestellt. Nachdem der Vater sie bei sich behalten hatte, wurden sie dort eingeschult, haben Freunde gefunden und sprechen inzwischen Dänisch. Außerdem hätten sie bei mehreren gerichtlichen Anhörungen sich durchgängig für den Verbleib beim Vater entschieden.
Das bedeutet: Da die dänische Justiz zuletzt und eigentlich von Anfang an zugunsten des Vaters entschieden hat, ist die Sache beendet. Die Mutter kann die Kinder nicht mit rechtlichen Mitteln herausverlangen. Mit der deutschen Justiz bekommt sie es an anderer Stelle zu tun; die Staatsanwaltschaft hat gegen sie Anklage wegen der Entführung erhoben.