AfD: Korruptionsermittlungen gegen Maximilian Krah eingeleitet | ABC-Z

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am Donnerstag ein Ermittlungsverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah eingeleitet. Der AfD-Politiker wird der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament und der Geldwäsche verdächtigt. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte ZEIT ONLINE mit, die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit “chinesischen Zahlungen”.
Im April hatte der Generalbundesanwalt bereits Anklage gegen einen langjährigen Parlamentsmitarbeiter und engen Vertrauten von Krah erhoben: Jian G., ein Geschäftsmann mit chinesischen Wurzeln und deutscher Staatsangehörigkeit. G. war von 2019 bis zu seiner Festnahme im vergangenen Frühjahr als “Akkreditierter Assistent” bei dem AfD-Politiker in dessen Abgeordnetenbüro im Europaparlament in Brüssel beschäftigt.
Die Bundesanwaltschaft wirft G. geheimdienstliche Agententätigkeit für China in einem “besonders schweren Fall” vor. Schon seit 2002 soll er Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes gewesen sein. Den Job in Krahs Büro habe er genutzt, um Informationen aus dem Europaparlament für Peking zu beschaffen. Er habe insgesamt mehr als 500 Dokumente abgegriffen. G. sitzt in Untersuchungshaft.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sieht nach eigenen Angaben “zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die es nach kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat” auch im Fall von Maximilian Krah vorliegt. Sie werde ermitteln, ob die Beweise für eine Anklage gegen den Abgeordneten ausreichten oder das Verfahren eingestellt werden müsse. Es gelte die Unschuldsvermutung. Außerdem laufe ein Vorermittlungsverfahren, bei dem es um mutmaßliche russische Zahlungen an den Politiker gehe.
Krah war im Februar für die AfD in den Bundestag eingezogen. Er schied deshalb aus dem Europaparlament aus.
Krah sagte ZEIT ONLINE, das Verfahren sei “politisch motiviert”, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft “lächerlich”. Er habe als Rechtsanwalt Rechnungen an seinen Mandanten gestellt. “Den Verdacht, im Zuge dessen Geld für andere Zwecke erhalten zu haben als für erbrachte Leistungen, weise ich zurück.”
Damit gegen Bundestagsabgeordnete ermittelt werden kann, muss deren Immunität aufgehoben werden.
Mitarbeit: Tilman Steffen