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Schwarzbauten in Wolfratshausen: Verwaltungsgerichtshof lehnt Berufung gegen Abrissanordnung ab – Bad Tölz-Wolfratshausen | ABC-Z

Für den Bauherrn und die Eigentümerin – seine Tochter – sowie eine Mietpartei dürfte es keine Chance mehr geben, die drei Schwarzbauten am Wolfratshauser Isarspitz zu retten. Denn der Rechtsweg ist ausgeschöpft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) beschloss am 28. April, keine Anträge auf Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 13. Juni 2024 zuzulassen.

Das bestätigte Sprecher Florian Schlämmer auf Nachfrage am Dienstag. „Der BayVGH hat damit die in den Urteilen geäußerte Rechtsauffassung, dass die vom Landratsamt erlassenen Beseitigungs- und Duldungsanordnungen rechtmäßig sind, bestätigt. Die Urteile sind damit unanfechtbar und rechtskräftig, das heißt: es gibt keine weiteren Rechtsmittel mehr dagegen.“

Der öffentlichkeitswirksame Streitfall um die drei Häuser am norödstlichen Rand von Wolfratshausen begann 2017. Damals hatte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen festgestellt, dass planabweichend gebaut wurde und zwischenzeitlich Baustopps verhängt. Es folgten eine Petition zum Erhalt der Gebäude beim Bayerischen Landtag, die erfolglos blieb, sowie zahlreiche Justizverfahren.

Das Verwaltungsgericht München urteilte bereits im Jahr 2021, dass es sich um Schwarzbauten handle, weil die Gebäude stark von den Vorgaben abwichen. Demnach war das Gelände unrechtmäßig aufgeschüttet sowie Wände und First höher als erlaubt errichtet worden. Die Dachneigung wich ebenfalls von der urspünglichen Genehmigung ab. Statt Carports entstanden Doppelgaragen. Der BayVGH lehnte eine Berufung des Bauherrn gegen das Urteil im Jahr 2022 ab.

Soziale Nutzung als Alternative

Viel versuchten der Bauherr und seine Tochter, auf die er die Immobilien übertragen hatte, um einen Abriss der drei Häuser zu verhindern. Im Raum stand etwa, die Gebäude für soziale Zwecke zu nutzen. So schlug der Bauherr vor, Frauenhäuser oder eine Flüchtlingsunterkunft einzurichten. In diesem Sinne argumentierte ebenso die Bürgerschaftsinitiative gegen Wohnraumvernichtung, Baurechtsmissbrauch und Behördenwillkür (BIWOB) um den Geretsrieder Burkhard Stüwe. Die ins Spiel gebrachte Möglichkeit, eine aktive Duldung für die Häuser auszusprechen, hielten jedoch weder das Landratsamt noch die Stadt Wolfratshausen für legal gangbar.

Die Kreisbehörde verfügte Ende Januar 2023, die Einfamilienhäuser abzureißen und dies zu dulden. Dagegen wurde vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. In einem Verfahren gingen der Bauherr gegen die Beseitigungsanordnung des Landratsamts vor sowie seine Tochter als neue Eigentümerin gegen die Anordnung zur Abrissduldung. Im zweiten Verfahren hatte eine Mietpartei gegen die Duldungsanordnungen, die zugestellt worden waren, geklagt.

Beides wies das Verwaltungsgericht München im Juni 2024 ab, weil es die ausgesprochenen Anordnungen der Behörden für rechtmäßig hielt. Der BayVGH lehnte eine Berufung zehneinhalb Monate später ab, weswegen ein Abriss nun näher rückt. Laut Sprecherin Sabine Schmid ist der Beschluss am 30. April beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eingegangen. Ab diesem Zeitpunkt bleibt ihrer Darstellung noch ein Jahr, die Schwarzbauten zu beseitigen.

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