Münchner: War die Mpox-Zwangsquarantäne rechtens? – München | ABC-Z

Noch heute empört sich Alex M. (Name geändert) darüber, dass das Gesundheitsreferat der Stadt München ihn im Sommer 2022 drei Wochen lang in seiner eigenen Wohnung eingesperrt habe, obwohl er damals unter Panikattacken gelitten habe, wie er sagt. Grundlage für diese Maßnahme des Gesundheitsreferats war eine sogenannte Absonderungsanordnung. Danach durfte der 39-Jährige vom 30. Juni an 21 Tage lang keinen Schritt mehr vor die Tür setzen. Alex M. hatte sich mit Mpox infiziert, einer Infektionskrankheit, die früher unter dem Namen Affenpocken bekannt war. Nach einem positiven PCR-Test auf das Virus hatte sein Arzt das Gesundheitsamt informiert, da die Krankheit meldepflichtig ist.
Schon am 1. Juli 2022 klagte Alex M. gegen die Absonderungsanordnung des Gesundheitsreferats vor dem Verwaltungsgericht München. Ohne Erfolg. Die Richterinnen und Richter der Kammer 26b lehnten seinen den Eilantrag ab, da der Bescheid des Gesundheitsreferats „voraussichtlich rechtmäßig“ und „nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand verhältnismäßig“ sei.
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Angesichts des überwiegend milden Verlaufs der Krankheit wies das Gericht in seiner Entscheidung darauf hin, dass jedoch insbesondere Neugeborene, Kinder, Schwangere und Menschen mit Immunschwächen schwer an Mpox erkranken können. Aus diesem Grund sollte eine weitere Verbreitung von Mpox verhindert werden. Trotz des erheblichen Grundrechtseingriffs, den eine häusliche Absonderung darstellt, überwog nach Einschätzung des Gerichts der „Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.“
Nun, fast drei Jahre nach Erlass der Anordnung des Gesundheitsreferats, befasste sich das Verwaltungsgericht am Mittwoch im Rahmen einer mündlichen Verhandlung mit der Klage von Alex M. gegen die Behörde.
Für den Fall, dass er sich nicht an die Absonderungsanordnung gehalten hätte, hatte ihm das Gesundheitsamt ein Zwangsgeld angedroht. Aus heutiger Sicht sei dies allerdings zu beanstanden, stellte die Vorsitzende Richterin fest. „Für ein Zwangsgeld dürfte in diesem Fall kein Raum sein“, sagte sie. In Betracht wäre allenfalls „die Absonderung in einem Krankenhaus“ infrage gekommen, also eine Zwangsunterbringung. Grundsätzlich sei gegen die damals vom Gesundheitsreferat getroffene Maßnahme nichts einzuwenden, so die Vorsitzende.
Doch dass die Behörde eine frühere Entlassung aus der häuslichen Isolation kategorisch ausgeschlossen habe, sei „unverhältnismäßig“. Am 8. Juli 2022 hatte Alex M. dem Gesundheitsreferat per E-Mail mitgeteilt, dass er keine Symptome mehr habe und daher aus seiner Sicht vollständig geheilt sei. Den beiden Vertreterinnen der Landeshauptstadt machte die Vorsitzende Richterin deshalb den Vorschlag den Bescheid rückwirkend ab diesem Tag aufzuheben, weil er rechtswidrig gewesen sei. Alex M. hätte damit die Möglichkeit auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatzansprüche zu stellen. Doch auf eine gütliche Einigung in der Sache wollten sich die Vertreterinnen der Stadt München nicht einlassen. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass Absonderung über die gesamte Dauer von 21 Tagen rechtmäßig gewesen sei.
Möglichkeit einer „Freitestung“ war nie Thema
Alex M. erklärte, dass niemand vom Gesundheitsreferat mit ihm über die Modalitäten eines Arztbesuches gesprochen habe, bei dem er seine Symptomfreiheit hätte nachweisen lassen können. Die Möglichkeit einer „Freitestung“ sei nie Thema gewesen, so der 39-Jährige. Im Gegenteil, die Behörde habe „auf drei Wochen Absonderung bestanden“. Er halte es für „unverhältnismäßig“, dass er nicht einmal an der frischen Luft habe spazieren gehen dürfen. Er habe keinen Husten, auch keinen offenen Hautstellen gehabt.
Wenn jemand keine Symptome habe, so die Vorsitzende Richterin stelle sich die Frage, wie dies eine 21-tägige Isolation rechtfertige und ob dies „juristisch haltbar“ sei. Man habe sich strikt an die damaligen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) gehalten, entgegneten die Vertreterinnen der Landeshauptstadt mehrfach. Alex M. sagte, er fühle sich auf den Arm genommen. Er sei auf Empfehlung des RKI 21 Tage in seiner 40 Quadratmeter großen Wohnung eingesperrt worden und habe an Panikattacken gelitten. „Wie es mir dabei geht, wurde ich nicht gefragt. Das ist doch völlig überzogen.“
Eine Entscheidung in der Sache wird das Verwaltungsgericht an diesem Freitag bekanntgeben.