Rechtsextremer verliert Job im Rüstungskonzern nach taz-Recherche | ABC-Z

Die schriftliche Antwort der Gesellschaft mit Sitz im bayrischen Schrobenhausen ist kurz. „Weitere Informationen zum Sachverhalt“ soll es nicht geben. Offen bleibt, ob sich die TDW einvernehmlich getrennt hat und gar eine Abfindung vereinbart wurde. „Aus Datenschutzgründen“ hatte der Konzern schon Mitte März sehr zurückhaltend auf eine taz-Nachfrage in dieser Sache geantwortet.
Ursprünglich wollte der Oberleutnant und Panzergrenadier Felix S. in der Bundeswehr Karriere machen. Doch sein rechtsextremes Engagement verhinderte das. Im vergangenen Jahr urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass seine Aktivitäten bei der IB Deutschland ein „Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue“ gewesen seien. Bei der Urteilsverkündung war S. schon bei der TDW angestellt.
Ein rechtsextremer Ex-Soldat arbeitete als Manager in einem bayerischen Rüstungskonzern. Die taz-Recherche finden Sie hier.
Das Gericht attestierte, dass dieser „sich […] nicht von der Identitären Bewegung eindeutig und glaubhaft distanziert“ habe. Weder „Reue noch Unrechtseinsicht“ seien erkennbar gewesen. Schon 2011 war S. an der Universität der Bundeswehr München durch Positionen zur Wehrfähigkeit von Frauen aufgefallen und pflegte Kontakte zur extrem rechten „Sezession“.
Das Bundesverteidigungsministerium wollte sich im März, auch mit Verweis auf den Datenschutz, nicht äußern. Im Dezember 2024 hatten die Bundeswehr und der Rüstungskonzern MBDA einen Vertrag für die Modernisierung des Taurus-Systems unterzeichnet. Ein Hochsicherheitsbereich darf angenommen werden.
Der Bericht der taz über Felix S. war auch Thema im bayrischen Landtag. Der Sprecher der Grünen für Strategien gegen Rechtsextremismus, Cemal Bozoğlu hielt es für hochgefährlich, „dass jemand, der wegen rechtsextremer Betätigung bei der Bundeswehr entlassen wurde, anschließend für ein Rüstungsunternehmen in einem sicherheitsempfindlichen Bereich wie der militärischen Raketentechnik arbeitet“. Er wollte deshalb wissen, ob „besondere Sicherheitsvorkehrungen und Prüfverfahren in Bayern für Beschäftigte in Privatunternehmen gelten, die in Sicherheitsbereichen wie der militärischen Raketentechnik tätig sind?“
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann erklärte, dass „Beschäftigte in Privatunternehmen, die in Sicherheitsbereichen wie der militärischen Raketentechnik tätig sind“, keiner „generellen polizeilichen Überprüfung“ unterlägen. Die Unternehmen könnten aber „im Einzelfall an das zuständige Polizeipräsidium oder an das Bayerische Landeskriminalamt“ herantreten. Die Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten in verteidigungswichtigen Einrichtungen im nichtöffentlichen Bereich lägen zudem beim Bund.
Für Cemal Bozoğlu keine beruhigende Antwort: „Auch wenn die Staatsregierung auf die Zuständigkeit des Bundes verweist, sehe ich eine bayerische Verantwortung, da ich aktuell mit Sorge beobachte, dass altgediente Kader der Identitären Bewegung in Bayern Karrieren in sensiblen Berufsgruppen anstreben“.